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Rückstausicherung
Nach § 13 Abs. 3 der Entwässerungssatzung hat sich der Grundstückseigentümer gegen Rückstau von Abwasser aus dem öffentlichen Kanal zu schützen. Hierzu hat er Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene (in der Regel die Straßenoberkante) durch funktionstüchtige Rückstausicherungen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik einzubauen. Die Rückstausicherung muss jederzeit zugänglich sein.
Rückstau entsteht, wenn Abwasserkanäle über Rohrscheitel voll laufen. Dabei können sich die Leitungen der Gebäude und Grundstücksentwässerungsanlagen bis zur Höhe der Rückstauebene füllen. Unter der Rückstauebene liegende Ablaufstellen müssen daher gegen Rückstau gesichert werden.
Ein Rückstau entsteht häufig bei starken Regenfällen. Außerdem können sich Kanäle überstauen, wenn Verstopfungen auftreten oder Abwasserpumpwerke ausfallen.
Der Schutz gegen Rückstau erfolgt grundsätzlich durch Abwasserhebeanlagen und durch Rückstauverschlüsse. Der Bau und Betrieb hat sich nach den technischen Regelwerken DIN EN 12056-4 und DIN 1986-100 zu richten.
Achtung:
Die Klimaveränderungen tragen dazu bei, dass punktuelle oder lang anhaltende ergiebige Niederschläge immer öfter in Katastrophen ausarten. Hiergegen kann das Kanalnetz, das nach den rechtlichen Anforderungen generell nur auf ein Fassungsvermögen für ein statistisches drei bis fünfjähriges Regenereignis auszurichten ist, keinen absoluten Schutz bieten. Deshalb sind Eigenschutzmaßnahmen, wie der Einbau von Rückstausicherungen, vielfach unerlässlich.
Weitere Informationen
- Weiteres zur Rückstausicherung kann auf der Homepage der Stadt Dülmen nachgelesen werden
Zuständige Organisationseinheit
- Abwasserwerk
Heinrich-Leggewie-Straße 13
48249 Dülmen
E-Mail: abwasserwerk@duelmen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Heinrich Schulte
Tel: 02594 12-764
E-Mail: h.schulte@duelmen.de
- Herr Marius Feld
Tel: 02594 12-761
E-Mail: m.feld@duelmen.de
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Nach § 13 Abs. 3 der Entwässerungssatzung hat sich der Grundstückseigentümer gegen Rückstau von Abwasser aus dem öffentlichen Kanal zu schützen. Hierzu hat er Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene (in der Regel die Straßenoberkante) durch funktionstüchtige Rückstausicherungen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik einzubauen. Die Rückstausicherung muss jederzeit zugänglich sein.
Rückstau entsteht, wenn Abwasserkanäle über Rohrscheitel voll laufen. Dabei können sich die Leitungen der Gebäude und Grundstücksentwässerungsanlagen bis zur Höhe der Rückstauebene füllen. Unter der Rückstauebene liegende Ablaufstellen müssen daher gegen Rückstau gesichert werden.
Ein Rückstau entsteht häufig bei starken Regenfällen. Außerdem können sich Kanäle überstauen, wenn Verstopfungen auftreten oder Abwasserpumpwerke ausfallen.
Der Schutz gegen Rückstau erfolgt grundsätzlich durch Abwasserhebeanlagen und durch Rückstauverschlüsse. Der Bau und Betrieb hat sich nach den technischen Regelwerken DIN EN 12056-4 und DIN 1986-100 zu richten.
Achtung:
Die Klimaveränderungen tragen dazu bei, dass punktuelle oder lang anhaltende ergiebige Niederschläge immer öfter in Katastrophen ausarten. Hiergegen kann das Kanalnetz, das nach den rechtlichen Anforderungen generell nur auf ein Fassungsvermögen für ein statistisches drei bis fünfjähriges Regenereignis auszurichten ist, keinen absoluten Schutz bieten. Deshalb sind Eigenschutzmaßnahmen, wie der Einbau von Rückstausicherungen, vielfach unerlässlich.
- Weiteres zur Rückstausicherung kann auf der Homepage der Stadt Dülmen nachgelesen werden
Abwasserwerk
001 Heinrich-Leggewie-Straße 13 48249 Dülmen
Herr
Heinrich
Schulte
09
02594 12-764
h.schulte@duelmen.de
Herr
Marius
Feld
10
02594 12-761
m.feld@duelmen.de