Corona-Hinweis
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen! Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.
BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Kanalanschlussbeitrag
Berechnungsgrundlage
Bei der Beitragsberechnung wird zwischen einem Voll- und einem Teilanschluss unterschieden. Bei einem Vollanschluss werden Schmutz- und Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage abgeleitet. Bei einem Teilanschluss beschränkt sich die Inanspruchnahme entweder nur auf Schmutz- oder Niederschlagswasser.
Nutzungsfaktoren gemäß Satzung der Stadt Dülmen über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen
- bei 1-geschossiger Bebaubarkeit 1,00
- bei 2-geschossiger Bebaubarkeit 1,25
- bei 3-geschossiger Bebaubarkeit 1,50
- bei 4- und 5-geschossiger Bebaubarkeit 1,75
- bei 6- und höhergeschossiger Bebaubarkeit 2,00
- Erhöhung bei Gewerbegrundstücken um 0,3
Beispielrechnung
Rechtsgrundlagen
Kosten
- Teilanschluss (5,50 EUR) - pro m² zu veranlagende Fläche
- Vollanschluss (8,25 EUR) - pro m² zu veranlagende Fläche
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Silvia Heitmann
Tel: 02594 12-763
E-Mail: s.heitmann@duelmen.de
Zuständige Organisationseinheit
- Abwasserwerk
Heinrich-Leggewie-Straße 13
48249 Dülmen
E-Mail: abwasserwerk@duelmen.de
Berechnungsgrundlage
Bei der Beitragsberechnung wird zwischen einem Voll- und einem Teilanschluss unterschieden. Bei einem Vollanschluss werden Schmutz- und Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage abgeleitet. Bei einem Teilanschluss beschränkt sich die Inanspruchnahme entweder nur auf Schmutz- oder Niederschlagswasser.
Nutzungsfaktoren gemäß Satzung der Stadt Dülmen über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen
- bei 1-geschossiger Bebaubarkeit 1,00
- bei 2-geschossiger Bebaubarkeit 1,25
- bei 3-geschossiger Bebaubarkeit 1,50
- bei 4- und 5-geschossiger Bebaubarkeit 1,75
- bei 6- und höhergeschossiger Bebaubarkeit 2,00
- Erhöhung bei Gewerbegrundstücken um 0,3
Beispielrechnung
Beiträge, Erschließungskosten, Kanalanschluss, Kanalanschlussbeitrag, Grundstücksanschluss, https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/669/show
Frau
Silvia
Heitmann
05