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Kleineinleiterabgabe
Eine Kleineinleiterabgabe zu zahlen haben diejenigen Grundstückseigentümer, die eine nicht den rechtlichen und technischen Anforderungen genügende Kleinkläranlage betreiben. Die rechtlichen Voraussetzungen sind z. B. nicht erfüllt, wenn eine wasserrechtliche Erlaubnis fehlt. Technisch mangelhaft ist eine Kleinkläranlage, wenn keine Nachklärstufe vorhanden ist.
Berechnung
Die Kleineinleiterabgabe wird personenbezogen erhoben. Maßgebend sind die Verhältnisse am 31.12. des Veranlagungsjahres. Berücksichtigt werden nur Einwohner, die den 1. Wohnsitz in der Stadt haben.
Abgabesatz
Pro Person werden gemäß § 3 Abs. 2 der Abwassergebührensatzung = 17,90 EUR erhoben.
Abgabenbescheid
Die Kleineinleiterabgabe wird über den allgemeinen Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt erhoben.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Organisationseinheit
- Abwasserwerk
Heinrich-Leggewie-Straße 13
48249 Dülmen
E-Mail: abwasserwerk@duelmen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Lioba Zabel
Tel: 02594 12-765
E-Mail: l.zabel@duelmen.de
Kleineinleiterabgabe Berechnung
Abgabesatz
Abgabenbescheid
Eine Kleineinleiterabgabe zu zahlen haben diejenigen Grundstückseigentümer, die eine nicht den rechtlichen und technischen Anforderungen genügende Kleinkläranlage betreiben. Die rechtlichen Voraussetzungen sind z. B. nicht erfüllt, wenn eine wasserrechtliche Erlaubnis fehlt. Technisch mangelhaft ist eine Kleinkläranlage, wenn keine Nachklärstufe vorhanden ist.
Berechnung
Die Kleineinleiterabgabe wird personenbezogen erhoben. Maßgebend sind die Verhältnisse am 31.12. des Veranlagungsjahres. Berücksichtigt werden nur Einwohner, die den 1. Wohnsitz in der Stadt haben.
Abgabesatz
Pro Person werden gemäß § 3 Abs. 2 der Abwassergebührensatzung = 17,90 EUR erhoben.
Abgabenbescheid
Die Kleineinleiterabgabe wird über den allgemeinen Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt erhoben.
Rechtsgrundlagen
Kleinkläranlage https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/667/show Abwasserwerk
001 Heinrich-Leggewie-Straße 13 48249 Dülmen
Frau
Lioba
Zabel
10
02594 12-765
l.zabel@duelmen.de