Corona-Hinweis

Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen!  Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.

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Kleineinleiterabgabe

Eine Kleineinleiterabgabe zu zahlen haben diejenigen Grundstückseigentümer, die eine nicht den rechtlichen und technischen Anforderungen genügende Kleinkläranlage betreiben. Die rechtlichen Voraussetzungen sind z. B. nicht erfüllt, wenn eine wasserrechtliche Erlaubnis fehlt. Technisch mangelhaft ist eine Kleinkläranlage, wenn keine Nachklärstufe vorhanden ist.

Berechnung

Die Kleineinleiterabgabe wird personenbezogen erhoben. Maßgebend sind die Verhältnisse am 31.12. des Veranlagungsjahres. Berücksichtigt werden nur Einwohner, die den 1. Wohnsitz in der Stadt haben.

Abgabesatz

Pro Person werden gemäß § 3 Abs. 3 der Abwassergebührensatzung = 17,90 EUR erhoben.

Abgabenbescheid

Die Kleineinleiterabgabe wird über den allgemeinen Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt erhoben.

Rechtsgrundlagen 

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Kleineinleiterabgabe
Eine Kleineinleiterabgabe zu zahlen haben diejenigen Grundstückseigentümer, die eine nicht den rechtlichen und technischen Anforderungen genügende Kleinkläranlage betreiben. Die rechtlichen Voraussetzungen sind z. B. nicht erfüllt, wenn eine wasserrechtliche Erlaubnis fehlt. Technisch mangelhaft ist eine Kleinkläranlage, wenn keine Nachklärstufe vorhanden ist.

Berechnung

Die Kleineinleiterabgabe wird personenbezogen erhoben. Maßgebend sind die Verhältnisse am 31.12. des Veranlagungsjahres. Berücksichtigt werden nur Einwohner, die den 1. Wohnsitz in der Stadt haben.

Abgabesatz

Pro Person werden gemäß § 3 Abs. 3 der Abwassergebührensatzung = 17,90 EUR erhoben.

Abgabenbescheid

Die Kleineinleiterabgabe wird über den allgemeinen Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt erhoben.

Rechtsgrundlagen 

Kleinkläranlage https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/667/show
Abwasserwerk
Heinrich-Leggewie-Straße 13 48249 Dülmen

Frau

Lioba

Zabel

10

02594 12-765
l.zabel@duelmen.de