Corona-Hinweis

Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen!  Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.

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Abwassergebühren

Die Aufgaben und Dienstleistungen des Abwasserwerkes werden zum größten Teil über Abwassergebühren finanziert.  Das Aufkommen beziffert sich auf mehr als 7 Millionen Euro im Jahr. 

Bei den Abwassergebühren unterscheidet man zwischen 

Erhoben werden die Abwassergebühren über die Abgabenbescheide der Stadt Dülmen, die zu Anfang eines jeden Jahres an die Grundbesitzer versandt werden. Die Abwassergebühren sind (zusammen mit den übrigen Grundbesitzabgaben) grundsätzlich in vier Quartalsbeträgen zu zahlen und zwar, zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Rechtsgrundlagen

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Zuständige Organisationseinheit

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Die Aufgaben und Dienstleistungen des Abwasserwerkes werden zum größten Teil über Abwassergebühren finanziert.  Das Aufkommen beziffert sich auf mehr als 7 Millionen Euro im Jahr. 

Bei den Abwassergebühren unterscheidet man zwischen 

Erhoben werden die Abwassergebühren über die Abgabenbescheide der Stadt Dülmen, die zu Anfang eines jeden Jahres an die Grundbesitzer versandt werden. Die Abwassergebühren sind (zusammen mit den übrigen Grundbesitzabgaben) grundsätzlich in vier Quartalsbeträgen zu zahlen und zwar, zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Rechtsgrundlagen

Abwasserwerk, Schmutzwasser, Niederschlagswasser https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/665/show
Abwasserwerk
Heinrich-Leggewie-Straße 13 48249 Dülmen

Frau

Lioba

Zabel

10

02594 12-765
l.zabel@duelmen.de

Herr

Marius

Feld

10

02594 12-761
m.feld@duelmen.de