Corona-Hinweis

Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen!  Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Entwässerungsgenehmigung

Wird ein Grundstück bebaut, fällt im Regelfall Abwasser an, das zur öffentlichen Abwasseranlage abzuleiten ist. Der Übergabepunkt befindet sich meistens an der Grundstücksgrenze. Bis dort hin verlegt die Stadt vom Straßenkanal aus eine Verbindungsleitung, die Grundstücksanschluss heißt. Mit diesem öffentlichen Grundstückanschluss ist die private Hausanschlussleitung zu verbinden. Voraussetzung für die Kanalanbindung ist eine vom Grundstückseigentümer zu beantragende Entwässerungsgenehmigung.

Hierzu heißt es in der Entwässerungssatzung (§ 14):   
"Die Herstellung oder Änderung von Kanalanschlüssen oder Grundstücksentwässerungsanlagen bedarf der vorherigen Zustimmung der Stadt. Die Zustimmung ist rechtzeitig, spätestens jedoch vier Wochen vor der Durchführung der Arbeiten, zu beantragen. Im Baugenehmigungsverfahren oder Freistellungsverfahren nach § 67 der Landesbauordnung ist die Zustimmung der Stadt vor Einleitung des Verfahrens zu beantragen."    

Form des Entwässerungsantrages 

Der Entwässerungsantrag ist formlos zu stellen.    

Inhalt des Entwässerungsantrages   

Der Entwässerungsantrag ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen und muss die zur Beurteilung der Grundstücksentwässerung notwendigen Informationen und Unterlagen enthalten, unter anderem die Entwässerungsbeschreibung, Darstellung des Verlaufs der Abwasserleitungen in amtlichen Lageplänen im Maßstab von wenigstens 1 : 500 sowie in Grundriss- und Gebäudezeichnungen im Maßstab 1 : 100,   

Lage der Inspektionsöffnungen (Kontrollschächte), Bauzeichnungen von Versickerungsanlagen und Angaben über Herkunft, Zusammensetzung und Menge des einzuleitenden Abwassers.    

Kanalanschlussplan   

Beim Abwasserwerk erhalten Sie Auskünfte und Planunterlagen über Anschlussdaten (Lage, Höhe usw. des Kanals), die Sie benötigen, um die private Hausanschlussleitung mit dem öffentlichen Grundstücksanschluss zusammenführen zu können. 

Entwässerungsgenehmigung  

Kann dem Entwässerungsantrag stattgegeben werden, erhalten Sie vom Abwasserwerk eine schriftlich abgefasste Entwässerungsgenehmigung in zweifacher Ausfertigung. Bitte beachten Sie die Grüneintragungen in den Entwässerungsplänen.     

Wichtig:
Aus einer entwässerungstechnischen Genehmigung kann nicht die Garantie abgeleitet werden, dass der Entwässerungszustand oder die Benutzungsbedingungen unbefristet bestehen bleiben. Jeder Grundstückseigentümer muss sich stets auf dem Laufenden halten und sich auf "Aktualisierungen" einrichten, wenn zum Beispiel die Entwässerungssatzung oder technische Regelwerke geändert werden.    

Planungsänderungen   

Sollten sich im Nachhinein Planungsänderungen ergeben, ist es zwingend erforderlich, sofort das Abwasserwerk zu informieren und neue Entwässerungspläne vorzulegen.    

Rechtsgrundlagen

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Entwässerungsgenehmigung

Wird ein Grundstück bebaut, fällt im Regelfall Abwasser an, das zur öffentlichen Abwasseranlage abzuleiten ist. Der Übergabepunkt befindet sich meistens an der Grundstücksgrenze. Bis dort hin verlegt die Stadt vom Straßenkanal aus eine Verbindungsleitung, die Grundstücksanschluss heißt. Mit diesem öffentlichen Grundstückanschluss ist die private Hausanschlussleitung zu verbinden. Voraussetzung für die Kanalanbindung ist eine vom Grundstückseigentümer zu beantragende Entwässerungsgenehmigung.

Hierzu heißt es in der Entwässerungssatzung (§ 14):   
"Die Herstellung oder Änderung von Kanalanschlüssen oder Grundstücksentwässerungsanlagen bedarf der vorherigen Zustimmung der Stadt. Die Zustimmung ist rechtzeitig, spätestens jedoch vier Wochen vor der Durchführung der Arbeiten, zu beantragen. Im Baugenehmigungsverfahren oder Freistellungsverfahren nach § 67 der Landesbauordnung ist die Zustimmung der Stadt vor Einleitung des Verfahrens zu beantragen."    

Form des Entwässerungsantrages 

Der Entwässerungsantrag ist formlos zu stellen.    

Inhalt des Entwässerungsantrages   

Der Entwässerungsantrag ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen und muss die zur Beurteilung der Grundstücksentwässerung notwendigen Informationen und Unterlagen enthalten, unter anderem die Entwässerungsbeschreibung, Darstellung des Verlaufs der Abwasserleitungen in amtlichen Lageplänen im Maßstab von wenigstens 1 : 500 sowie in Grundriss- und Gebäudezeichnungen im Maßstab 1 : 100,   

Lage der Inspektionsöffnungen (Kontrollschächte), Bauzeichnungen von Versickerungsanlagen und Angaben über Herkunft, Zusammensetzung und Menge des einzuleitenden Abwassers.    

Kanalanschlussplan   

Beim Abwasserwerk erhalten Sie Auskünfte und Planunterlagen über Anschlussdaten (Lage, Höhe usw. des Kanals), die Sie benötigen, um die private Hausanschlussleitung mit dem öffentlichen Grundstücksanschluss zusammenführen zu können. 

Entwässerungsgenehmigung  

Kann dem Entwässerungsantrag stattgegeben werden, erhalten Sie vom Abwasserwerk eine schriftlich abgefasste Entwässerungsgenehmigung in zweifacher Ausfertigung. Bitte beachten Sie die Grüneintragungen in den Entwässerungsplänen.     

Wichtig:
Aus einer entwässerungstechnischen Genehmigung kann nicht die Garantie abgeleitet werden, dass der Entwässerungszustand oder die Benutzungsbedingungen unbefristet bestehen bleiben. Jeder Grundstückseigentümer muss sich stets auf dem Laufenden halten und sich auf "Aktualisierungen" einrichten, wenn zum Beispiel die Entwässerungssatzung oder technische Regelwerke geändert werden.    

Planungsänderungen   

Sollten sich im Nachhinein Planungsänderungen ergeben, ist es zwingend erforderlich, sofort das Abwasserwerk zu informieren und neue Entwässerungspläne vorzulegen.    

Rechtsgrundlagen

Entwässerungsantrag https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/649/show
Abwasserwerk
Heinrich-Leggewie-Straße 13 48249 Dülmen

Herr

Heinrich

Schulte

09

02594 12-764
h.schulte@duelmen.de

Herr

Marius

Feld

10

02594 12-761
m.feld@duelmen.de