Corona-Hinweis
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen! Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.
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Warenauslagen im öffentlichen Verkehrsraum
Im öffentlichen Verkehrsraum (z. B. Fussgängerzone) sind Warenauslagen vor Ladenlokalen erlaubnispflichtig. Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, in welchem Umfang Warenauslagen aufgestellt werden dürfen und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
- Die Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.
Unterlagen
- unterschriebener Antrag (auch formlos möglich)
Kosten
- Es fallen Gebühren an.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Christiane Rönnebeck
Tel: 02594 12-773
E-Mail: c.roennebeck@duelmen.de
Zuständige Organisationseinheit
- Verkehrssicherung, ÖPNV
Heinrich-Leggewie-Straße 13
48249 Dülmen
E-Mail: verkehrssicherung@duelmen.de
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Rechtsgrundlagen
- unterschriebener Antrag (auch formlos möglich)
- Es fallen Gebühren an.
Frau
Christiane
Rönnebeck
32 (1. OG)