Corona-Hinweis
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen! Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.
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Informationsstände im öffentlichen Verkehrsraum
Im öffentlichen Verkehrsraum sind Informationsstände (auch ohne Verkauf) erlaubnispflichtig.
Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, wo der Informationsstand (auch ohne Verkauf) aufgestellt werden darf und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- formlose Anfrage oder unterschriebener Antrag
Die Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.
Kosten
Es fallen in der Regel Gebühren an (siehe Sondernutzungssatzung).
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Christiane Rönnebeck
Tel: 02594 12-773
E-Mail: c.roennebeck@duelmen.de
Zuständige Organisationseinheit
- Verkehrssicherung, ÖPNV
Heinrich-Leggewie-Straße 13
48249 Dülmen
E-Mail: verkehrssicherung@duelmen.de
Verwandte Dienstleistungen
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Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, wo der Informationsstand (auch ohne Verkauf) aufgestellt werden darf und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.
Rechtsgrundlagen
- formlose Anfrage oder unterschriebener Antrag
Die Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.
Es fallen in der Regel Gebühren an (siehe Sondernutzungssatzung).
Infostand, Warenauslagen, Sondernutzung, Außengastronomie https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/640/showFrau
Christiane
Rönnebeck
32 (1. OG)