Corona-Hinweis

Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen!  Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.

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verkehrsrechtliche Anordnung / Sondernutzung von Straßen

Straßensperrung Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum, die den Straßenverkehr beeinträchtigen, müssen gesichert und abgesperrt werden. Wenn Sie die Einrichtung einer derartigen Arbeitsstelle in Dülmen planen, müssen Sie vor dem Beginn der Maßnahme eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Dülmen einholen.
In dieser Anordnung wird geregelt, wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet werden muss und wie der Verkehr ggf. umzuleiten ist.

Bei einer derartigen Arbeitsstelle liegt in der Regel auch eine Sondernutzung vor, die einer Erlaubnis bedarf. Diese Erlaubnis erhalten Sie auf Antrag ebenfalls bei der angegebenen Abteilung.

Antragstellung

  • Ein Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO ist über den Bereich Verkehrssicherung, ÖPNV bei der Abteilung Verkehrssicherung (verkehrssicherung@duelmen.de) zu stellen.
  • In Verbindung mit Tiefbauarbeiten (z.B. Glasfaser) ist zudem ein „Antrag auf Erteilung einer Aufbruchgenehmigung“ beim Bereich Straßen- und Landschaftsbau zu stellen.
  • Möchten Sie einen Antrag auf Arbeitsstellensicherung in Verbindung mit Tiefbauarbeiten stellen, müssen Sie sich entsprechend an beide zuständigen Stellen richten.

Bitte stellen Sie den Antrag mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten und schicken den Antrag an verkehrssicherung@duelmen.de bzw. nutzen Sie gerne unser Online-Formular:

Jetzt Antrag stellen!

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Kosten

  • Es fallen Gebühren an.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheiten

verkehrsrechtliche Anordnung / Sondernutzung von Straßen

Straßensperrung Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum, die den Straßenverkehr beeinträchtigen, müssen gesichert und abgesperrt werden. Wenn Sie die Einrichtung einer derartigen Arbeitsstelle in Dülmen planen, müssen Sie vor dem Beginn der Maßnahme eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Dülmen einholen.
In dieser Anordnung wird geregelt, wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet werden muss und wie der Verkehr ggf. umzuleiten ist.

Bei einer derartigen Arbeitsstelle liegt in der Regel auch eine Sondernutzung vor, die einer Erlaubnis bedarf. Diese Erlaubnis erhalten Sie auf Antrag ebenfalls bei der angegebenen Abteilung.

Antragstellung

  • Ein Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO ist über den Bereich Verkehrssicherung, ÖPNV bei der Abteilung Verkehrssicherung (verkehrssicherung@duelmen.de) zu stellen.
  • In Verbindung mit Tiefbauarbeiten (z.B. Glasfaser) ist zudem ein „Antrag auf Erteilung einer Aufbruchgenehmigung“ beim Bereich Straßen- und Landschaftsbau zu stellen.
  • Möchten Sie einen Antrag auf Arbeitsstellensicherung in Verbindung mit Tiefbauarbeiten stellen, müssen Sie sich entsprechend an beide zuständigen Stellen richten.

Bitte stellen Sie den Antrag mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten und schicken den Antrag an verkehrssicherung@duelmen.de bzw. nutzen Sie gerne unser Online-Formular:

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  • Es fallen Gebühren an.
Baustellensicherung, Straßensperrung, Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumbeschränkungen, Baustellen einrichten, Aufbruchgenehmigung https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/628/show
Verkehrssicherung, ÖPNV
Heinrich-Leggewie-Straße 13 48249 Dülmen
Telefon 02594 12-723

Frau

Simone

Büning

02594 12-784
s.buening@duelmen.de

Frau

Jutta

Reiker

33 (1. OG)

02594 12-772
j.reiker@duelmen.de

Frau

Julia

Stalinski

33 (1. OG)

02594 12-771
j.stalinski@duelmen.de

Frau

Lena

Tiedemann

33

02594 12-783
l.tiedemann@duelmen.de
Straßen- und Landschaftsbau
Heinrich-Leggewie-Straße 13 48249 Dülmen
Telefon 02594 12-721

Frau

Simone

Büning

02594 12-784
s.buening@duelmen.de

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Jutta

Reiker

33 (1. OG)

02594 12-772
j.reiker@duelmen.de

Frau

Julia

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33 (1. OG)

02594 12-771
j.stalinski@duelmen.de

Frau

Lena

Tiedemann

33

02594 12-783
l.tiedemann@duelmen.de