Corona-Hinweis
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen! Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.
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verkehrsrechtliche Anordnung / Sondernutzung von Straßen
Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum, die den Straßenverkehr beeinträchtigen, müssen gesichert und abgesperrt werden. Wenn Sie die Einrichtung einer derartigen Arbeitsstelle in Dülmen planen, müssen Sie vor dem Beginn der Maßnahme eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Dülmen einholen.
In dieser Anordnung wird geregelt, wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet werden muss und wie der Verkehr ggf. umzuleiten ist.
Bei einer derartigen Arbeitsstelle liegt in der Regel auch eine Sondernutzung vor, die einer Erlaubnis bedarf. Diese Erlaubnis erhalten Sie auf Antrag ebenfalls bei der angegebenen Abteilung.
Antragstellung
- Ein Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO ist über den Bereich Verkehrssicherung, ÖPNV bei der Abteilung Verkehrssicherung (verkehrssicherung@duelmen.de) zu stellen.
- In Verbindung mit Tiefbauarbeiten (z.B. Glasfaser) ist zudem ein „Antrag auf Erteilung einer Aufbruchgenehmigung“ beim Bereich Straßen- und Landschaftsbau zu stellen.
- Möchten Sie einen Antrag auf Arbeitsstellensicherung in Verbindung mit Tiefbauarbeiten stellen, müssen Sie sich entsprechend an beide zuständigen Stellen richten.
Bitte stellen Sie den Antrag mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten und schicken den Antrag an verkehrssicherung@duelmen.de bzw. nutzen Sie gerne unser Online-Formular:
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung / Sondernutzung
- Verkehrszeichenplan und ggf. Signalzeitenplan
- Nachweis über RSA-Schulung
Kosten
- Es fallen Gebühren an.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Simone Büning
Tel: 02594 12-784
E-Mail: s.buening@duelmen.de
- Frau Jutta Reiker
Tel: 02594 12-772
E-Mail: j.reiker@duelmen.de
- Frau Julia Stalinski
Tel: 02594 12-771
E-Mail: j.stalinski@duelmen.de
- Frau Lena Tiedemann
Tel: 02594 12-783
E-Mail: l.tiedemann@duelmen.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Verkehrssicherung, ÖPNV
Heinrich-Leggewie-Straße 13
48249 Dülmen
E-Mail: verkehrssicherung@duelmen.de
- Straßen- und Landschaftsbau
Heinrich-Leggewie-Straße 13
48249 Dülmen
E-Mail: tiefbau@duelmen.de
Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum, die den Straßenverkehr beeinträchtigen, müssen gesichert und abgesperrt werden. Wenn Sie die Einrichtung einer derartigen Arbeitsstelle in Dülmen planen, müssen Sie vor dem Beginn der Maßnahme eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Dülmen einholen.
In dieser Anordnung wird geregelt, wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet werden muss und wie der Verkehr ggf. umzuleiten ist.
Bei einer derartigen Arbeitsstelle liegt in der Regel auch eine Sondernutzung vor, die einer Erlaubnis bedarf. Diese Erlaubnis erhalten Sie auf Antrag ebenfalls bei der angegebenen Abteilung.
Antragstellung
- Ein Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO ist über den Bereich Verkehrssicherung, ÖPNV bei der Abteilung Verkehrssicherung (verkehrssicherung@duelmen.de) zu stellen.
- In Verbindung mit Tiefbauarbeiten (z.B. Glasfaser) ist zudem ein „Antrag auf Erteilung einer Aufbruchgenehmigung“ beim Bereich Straßen- und Landschaftsbau zu stellen.
- Möchten Sie einen Antrag auf Arbeitsstellensicherung in Verbindung mit Tiefbauarbeiten stellen, müssen Sie sich entsprechend an beide zuständigen Stellen richten.
Bitte stellen Sie den Antrag mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten und schicken den Antrag an verkehrssicherung@duelmen.de bzw. nutzen Sie gerne unser Online-Formular:
- Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung / Sondernutzung
- Verkehrszeichenplan und ggf. Signalzeitenplan
- Nachweis über RSA-Schulung
- Es fallen Gebühren an.
Frau
Simone
Büning
Frau
Jutta
Reiker
33 (1. OG)
Frau
Julia
Stalinski
33 (1. OG)
Frau
Lena
Tiedemann
33
Frau
Simone
Büning
Frau
Jutta
Reiker
33 (1. OG)
Frau
Julia
Stalinski
33 (1. OG)
Frau
Lena
Tiedemann
33