Corona-Hinweis

Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen!  Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.

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Wasser- und Bodenverbandsgebühren

Allgemein

Nach den Bestimmungen des Landeswassergesetzes NRW und des Kommunalabgabegesetzes NRW hat die Stadt Dülmen die Unterhaltungskosten der Gewässer im gesamten Gemeindegebiet auf die BürgerInnen umzulegen.

Die Gewässer werden von den Wasser- und Bodenverbänden unterhalten. Das heißt, die Wasser- und Bodenverbände unterhalten die Bach- und Flussläufe sowie Gräben (Säuberung und Freischnitt), um den einwandfreien Abfluss des Wassers zu gewährleisten und Überschwemmungen vorzubeugen.

Die Gebühr wird einmal jährlich mit dem allgemeinen Abgabenbescheid der Stadt Dülmen erhoben. In der Ratssitzung am Ende des Jahres werden die Gebühren für das Folgejahr festgelegt. Das Gebiet der Stadt Dülmen ist in sechs Unterhaltungsgebiete eingeteilt. Für jedes dieser Unterhaltungsgebiete werden andere Gebührensätze erhoben.

Es wird zwischen befestigten- und übrigen (unbefestigten) Flächen unterschieden.

Befestigte Flächen sind insbesondere die mit Gebäuden bebauten Flächen sowie die Befestigung von Flächen durch Beton, Asphalt, Schotter, Kies, Sand oder ähnliche Materialien. Übrige Flächen sind alle unbefestigten Flächen, die eine natürliche Bodenbeschaffenheit aufweisen z. B. Rasenflächen, Blumenbeete, Wiesen, Äcker und Waldflächen.

Die Flächenanteile der Grundstücke wird durch die Stadtverwaltung Dülmen anhand vom Geo-Informationssystem und Luftbildern ermittelt. Die konkrete Höhe der von Ihnen zu zahlenden Gebühren können Sie Ihrem Abgabebescheid entnehmen. Die Maßeinheit für die Berechnung der Gebühr ist ar (1 ar entspricht 100 m²).

Kosten

Gebührentarif 2023

Wasser- und Bodenverband

                 befestigte Fläche
                  ( € je ar )

               übrige Fläche
               ( € je ar)

 

Unterer Heubach

 

                 1,575

 

               0,021

Unterer Kleuterbach

                 3,002

               0,022

Oberer Kleuterbach

                 3,292

               0,019

Sandbach

                 1,603

               0,011

Stever Lüdinghausen

                 4,023

               0,015

Obere Berkel

                 4,605

               0,009

Rechtsgrundlagen 

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Wasser- und Bodenverbandsgebühren

Allgemein

Nach den Bestimmungen des Landeswassergesetzes NRW und des Kommunalabgabegesetzes NRW hat die Stadt Dülmen die Unterhaltungskosten der Gewässer im gesamten Gemeindegebiet auf die BürgerInnen umzulegen.

Die Gewässer werden von den Wasser- und Bodenverbänden unterhalten. Das heißt, die Wasser- und Bodenverbände unterhalten die Bach- und Flussläufe sowie Gräben (Säuberung und Freischnitt), um den einwandfreien Abfluss des Wassers zu gewährleisten und Überschwemmungen vorzubeugen.

Die Gebühr wird einmal jährlich mit dem allgemeinen Abgabenbescheid der Stadt Dülmen erhoben. In der Ratssitzung am Ende des Jahres werden die Gebühren für das Folgejahr festgelegt. Das Gebiet der Stadt Dülmen ist in sechs Unterhaltungsgebiete eingeteilt. Für jedes dieser Unterhaltungsgebiete werden andere Gebührensätze erhoben.

Es wird zwischen befestigten- und übrigen (unbefestigten) Flächen unterschieden.

Befestigte Flächen sind insbesondere die mit Gebäuden bebauten Flächen sowie die Befestigung von Flächen durch Beton, Asphalt, Schotter, Kies, Sand oder ähnliche Materialien. Übrige Flächen sind alle unbefestigten Flächen, die eine natürliche Bodenbeschaffenheit aufweisen z. B. Rasenflächen, Blumenbeete, Wiesen, Äcker und Waldflächen.

Die Flächenanteile der Grundstücke wird durch die Stadtverwaltung Dülmen anhand vom Geo-Informationssystem und Luftbildern ermittelt. Die konkrete Höhe der von Ihnen zu zahlenden Gebühren können Sie Ihrem Abgabebescheid entnehmen. Die Maßeinheit für die Berechnung der Gebühr ist ar (1 ar entspricht 100 m²).

Gebührentarif 2023

Wasser- und Bodenverband

                 befestigte Fläche
                  ( € je ar )

               übrige Fläche
               ( € je ar)

 

Unterer Heubach

 

                 1,575

 

               0,021

Unterer Kleuterbach

                 3,002

               0,022

Oberer Kleuterbach

                 3,292

               0,019

Sandbach

                 1,603

               0,011

Stever Lüdinghausen

                 4,023

               0,015

Obere Berkel

                 4,605

               0,009

Rechtsgrundlagen 

Gewässergebühren, Gebühren, Wasser, Gewässer https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/587/show
Bauverwaltung, Gebühren, Beiträge
Heinrich-Leggewie-Straße 13 48249 Dülmen
Fax 02594 12-749

Frau

Simone

Büning

02594 12-784
s.buening@duelmen.de