Corona-Hinweis
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen! Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.
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Wasser- und Bodenverbandsgebühren
Allgemein
Nach den Bestimmungen des Landeswassergesetzes NRW und des Kommunalabgabegesetzes NRW hat die Stadt Dülmen die Unterhaltungskosten der Gewässer im gesamten Gemeindegebiet auf die BürgerInnen umzulegen.
Die Gewässer werden von den Wasser- und Bodenverbänden unterhalten. Das heißt, die Wasser- und Bodenverbände unterhalten die Bach- und Flussläufe sowie Gräben (Säuberung und Freischnitt), um den einwandfreien Abfluss des Wassers zu gewährleisten und Überschwemmungen vorzubeugen.
Die Gebühr wird einmal jährlich mit dem allgemeinen Abgabenbescheid der Stadt Dülmen erhoben. In der Ratssitzung am Ende des Jahres werden die Gebühren für das Folgejahr festgelegt. Das Gebiet der Stadt Dülmen ist in sechs Unterhaltungsgebiete eingeteilt. Für jedes dieser Unterhaltungsgebiete werden andere Gebührensätze erhoben.
Es wird zwischen befestigten- und übrigen (unbefestigten) Flächen unterschieden.
Befestigte Flächen sind insbesondere die mit Gebäuden bebauten Flächen sowie die Befestigung von Flächen durch Beton, Asphalt, Schotter, Kies, Sand oder ähnliche Materialien. Übrige Flächen sind alle unbefestigten Flächen, die eine natürliche Bodenbeschaffenheit aufweisen z. B. Rasenflächen, Blumenbeete, Wiesen, Äcker und Waldflächen.
Die Flächenanteile der Grundstücke wird durch die Stadtverwaltung Dülmen anhand vom Geo-Informationssystem und Luftbildern ermittelt. Die konkrete Höhe der von Ihnen zu zahlenden Gebühren können Sie Ihrem Abgabebescheid entnehmen. Die Maßeinheit für die Berechnung der Gebühr ist ar (1 ar entspricht 100 m²).
Kosten
Gebührentarif 2023
Wasser- und Bodenverband | befestigte Fläche | übrige Fläche |
Unterer Heubach |
1,575 |
0,021 |
Unterer Kleuterbach | 3,002 | 0,022 |
Oberer Kleuterbach | 3,292 | 0,019 |
Sandbach | 1,603 | 0,011 |
Stever Lüdinghausen | 4,023 | 0,015 |
Obere Berkel | 4,605 | 0,009 |
Rechtsgrundlagen
- Satzung der Stadt Dülmen über die Erhebung von Gebühren für den Unterhaltungsaufwand für Gewässer zweiter Ordnung
- Satzung der Stadt Dülmen über die Festsetzung der Höhe der zu erhebenden Gebühren für den Unterhaltungsaufwand der Gewässer zweiter Ordnung
- Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG)
- Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG -)
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Simone Büning
Tel: 02594 12-784
E-Mail: s.buening@duelmen.de
Zuständige Organisationseinheit
- Bauverwaltung, Gebühren, Beiträge
Heinrich-Leggewie-Straße 13
48249 Dülmen
E-Mail: tiefbau@duelmen.de
Allgemein
Nach den Bestimmungen des Landeswassergesetzes NRW und des Kommunalabgabegesetzes NRW hat die Stadt Dülmen die Unterhaltungskosten der Gewässer im gesamten Gemeindegebiet auf die BürgerInnen umzulegen.
Die Gewässer werden von den Wasser- und Bodenverbänden unterhalten. Das heißt, die Wasser- und Bodenverbände unterhalten die Bach- und Flussläufe sowie Gräben (Säuberung und Freischnitt), um den einwandfreien Abfluss des Wassers zu gewährleisten und Überschwemmungen vorzubeugen.
Die Gebühr wird einmal jährlich mit dem allgemeinen Abgabenbescheid der Stadt Dülmen erhoben. In der Ratssitzung am Ende des Jahres werden die Gebühren für das Folgejahr festgelegt. Das Gebiet der Stadt Dülmen ist in sechs Unterhaltungsgebiete eingeteilt. Für jedes dieser Unterhaltungsgebiete werden andere Gebührensätze erhoben.
Es wird zwischen befestigten- und übrigen (unbefestigten) Flächen unterschieden.
Befestigte Flächen sind insbesondere die mit Gebäuden bebauten Flächen sowie die Befestigung von Flächen durch Beton, Asphalt, Schotter, Kies, Sand oder ähnliche Materialien. Übrige Flächen sind alle unbefestigten Flächen, die eine natürliche Bodenbeschaffenheit aufweisen z. B. Rasenflächen, Blumenbeete, Wiesen, Äcker und Waldflächen.
Die Flächenanteile der Grundstücke wird durch die Stadtverwaltung Dülmen anhand vom Geo-Informationssystem und Luftbildern ermittelt. Die konkrete Höhe der von Ihnen zu zahlenden Gebühren können Sie Ihrem Abgabebescheid entnehmen. Die Maßeinheit für die Berechnung der Gebühr ist ar (1 ar entspricht 100 m²).
Gebührentarif 2023
Wasser- und Bodenverband | befestigte Fläche | übrige Fläche |
Unterer Heubach |
1,575 |
0,021 |
Unterer Kleuterbach | 3,002 | 0,022 |
Oberer Kleuterbach | 3,292 | 0,019 |
Sandbach | 1,603 | 0,011 |
Stever Lüdinghausen | 4,023 | 0,015 |
Obere Berkel | 4,605 | 0,009 |
Rechtsgrundlagen
- Satzung der Stadt Dülmen über die Erhebung von Gebühren für den Unterhaltungsaufwand für Gewässer zweiter Ordnung
- Satzung der Stadt Dülmen über die Festsetzung der Höhe der zu erhebenden Gebühren für den Unterhaltungsaufwand der Gewässer zweiter Ordnung
- Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG)
- Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG -)
Frau
Simone
Büning