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Bebauungsplan
Bebauungspläne werden durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dülmen für räumlich begrenzte Bereiche des Stadtgebietes als Satzung beschlossen und enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen zur baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke. Die im Bebauungsplan enthaltenen Regelungen sind von jedermann bei allen Bauvorhaben und anderen städtebaulich relevanten Grundstücksnutzungen zu beachten. Bebauungspläne werden daher auch als verbindliche Bauleitpläne bezeichnet. Sie sind inhaltlich aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln.
Rechtliche Grundlage der Bebauungspläne ist das Baugesetzbuch (BauGB). Danach sind Bebauungspläne aufzustellen, zu ändern oder aufzuheben, sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. In der Praxis betrifft dies im Wesentlichen die Entwicklung neuer Baugebiete oder die Schaffung des erforderlichen Baurechts u. a. für die Ansiedlung bestimmter Einzelhandels- und Gewerbebetriebe oder für die Nachverdichtung und Erneuerung bestehender Baugebiete.
Das BauGB trifft darüber hinaus auch Regelungen zum Verfahren für die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen und deren zulässigen Inhalt. Ergänzend gelten für die Festsetzungen des Bebauungsplanes, die Bestimmungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie für die zeichnerische Form des Planes die Vorschriften der Planzeichenverordnung (PlanzV).
Die zur Aufstellung und Änderung vorgesehenen Bebauungspläne werden in das Bauleitplanungsprogramm der Stadt Dülmen aufgenommen.
Die Durchführung der Bauleitplanverfahren liegt nach den gesetzlichen Bestimmungen in der alleinigen Verantwortung der Gemeinde. Bestimmte Aufgaben der Bauleitplanung können jedoch auf der Grundlage städtebaulicher Verträge auch von privaten Investoren übernommen werden. Daneben sieht das BauGB eine private Beteiligung an der Bauleitplanung in der Form sogenannter Vorhaben- und Erschließungspläne sowie vorhabenbezogener Bebauungspläne vor. Nähere Information über die besonderen Voraussetzungen und Anforderungen der genannten Planverfahren enthält der städtische Leitfaden zur Zusammenarbeit mit privaten Investoren im Bereich der städtebaulichen Planung.
Sowohl die rechtskräftigen als auch die bisher lediglich im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungspläne der Stadt Dülmen können bei der interaktiven Übersicht der Bebauungspläne eingesehen werden.
Aufstellungs- und Änderungsverfahren, für die aktuell eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird, finden Sie bei den aktuellen Öffentlichkeitsbeteiligungen.
Für Bauvorhaben in den Bereichen der Stadt Dülmen, für die kein Bebauungsplan besteht, gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) und des § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich).
Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen
Zuständige Organisationseinheit
- Verbindliche Bauleitplanung
Heinrich-Leggewie-Straße 13
48249 Dülmen
E-Mail: stadtentwicklung@duelmen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Holger Hofmann
Abteilungsleitung
Tel: 02594 12-611
E-Mail: h.hofmann@duelmen.de
- Frau Isabel Schwalb
Sachbearbeitung
Tel: 02594 12-615
E-Mail: i.schwalb@duelmen.de
- Herr Leon Humpert
Sachbearbeitung
Tel: 02594 12-617
E-Mail: l.humpert@duelmen.de
- Herr Stefan Rönnebeck
Sachbearbeitung
Tel: 02594 12-613
E-Mail: s.roennebeck@duelmen.de
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Bebauungspläne werden durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dülmen für räumlich begrenzte Bereiche des Stadtgebietes als Satzung beschlossen und enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen zur baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke. Die im Bebauungsplan enthaltenen Regelungen sind von jedermann bei allen Bauvorhaben und anderen städtebaulich relevanten Grundstücksnutzungen zu beachten. Bebauungspläne werden daher auch als verbindliche Bauleitpläne bezeichnet. Sie sind inhaltlich aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln.
Rechtliche Grundlage der Bebauungspläne ist das Baugesetzbuch (BauGB). Danach sind Bebauungspläne aufzustellen, zu ändern oder aufzuheben, sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. In der Praxis betrifft dies im Wesentlichen die Entwicklung neuer Baugebiete oder die Schaffung des erforderlichen Baurechts u. a. für die Ansiedlung bestimmter Einzelhandels- und Gewerbebetriebe oder für die Nachverdichtung und Erneuerung bestehender Baugebiete.
Das BauGB trifft darüber hinaus auch Regelungen zum Verfahren für die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen und deren zulässigen Inhalt. Ergänzend gelten für die Festsetzungen des Bebauungsplanes, die Bestimmungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie für die zeichnerische Form des Planes die Vorschriften der Planzeichenverordnung (PlanzV).
Die zur Aufstellung und Änderung vorgesehenen Bebauungspläne werden in das Bauleitplanungsprogramm der Stadt Dülmen aufgenommen.
Die Durchführung der Bauleitplanverfahren liegt nach den gesetzlichen Bestimmungen in der alleinigen Verantwortung der Gemeinde. Bestimmte Aufgaben der Bauleitplanung können jedoch auf der Grundlage städtebaulicher Verträge auch von privaten Investoren übernommen werden. Daneben sieht das BauGB eine private Beteiligung an der Bauleitplanung in der Form sogenannter Vorhaben- und Erschließungspläne sowie vorhabenbezogener Bebauungspläne vor. Nähere Information über die besonderen Voraussetzungen und Anforderungen der genannten Planverfahren enthält der städtische Leitfaden zur Zusammenarbeit mit privaten Investoren im Bereich der städtebaulichen Planung.
Sowohl die rechtskräftigen als auch die bisher lediglich im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungspläne der Stadt Dülmen können bei der interaktiven Übersicht der Bebauungspläne eingesehen werden.
Aufstellungs- und Änderungsverfahren, für die aktuell eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird, finden Sie bei den aktuellen Öffentlichkeitsbeteiligungen.
Für Bauvorhaben in den Bereichen der Stadt Dülmen, für die kein Bebauungsplan besteht, gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) und des § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich).
Rechtsgrundlagen
Bebaubarkeit, BPlan https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/585/showHerr
Holger
Hofmann
Abteilungsleitung
44 (2. OG)
Frau
Isabel
Schwalb
Sachbearbeitung
43 (2.OG)
Herr
Leon
Humpert
Sachbearbeitung
49
Herr
Stefan
Rönnebeck
Sachbearbeitung