Corona-Hinweis
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen! Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.
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Unterhalt (Verfolgung durch Jobcenter)
Ein wesentliches Ziel des SGB II ist es, Leistungsberechtigten die Möglichkeit zu geben, ihren Lebensunterhalt zukünftig aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten zu können.
Eines dieser häufig zur Verfügung stehenden eigenen Mittel sind privatrechtliche Unterhaltsansprüche. Vielfach sind Unterhaltsansprüche jedoch nicht kurzfristig durchzusetzen, so dass diese Mittel zunächst tatsächlich nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen.
Bis zur Höhe der erforderlichen Leistungen werden diese Unterhaltsansprüche vom Jobcenter verfolgt.
Diese Unterhaltsheranziehung erfolgt, insbesondere in Fällen, die gerichtliche Klage- und Mahnverfahren erfordern, in enger Kooperation mit dem Kreis Coesfeld.
Rechtsgrundlagen
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Ziska
Unterhaltsverfolgung
Tel: 02594 12-565
E-Mail: m.ziska@duelmen.de
Zuständige Organisationseinheit
- Jobcenter
Overbergplatz 3
48249 Dülmen
E-Mail: soziales@duelmen.de
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Bis zur Höhe der erforderlichen Leistungen werden diese Unterhaltsansprüche vom Jobcenter verfolgt.
Diese Unterhaltsheranziehung erfolgt, insbesondere in Fällen, die gerichtliche Klage- und Mahnverfahren erfordern, in enger Kooperation mit dem Kreis Coesfeld.
Unterhalt, Unterhaltsverfolgung, Unterhaltsanspruch https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/545/show Jobcenter
001 Overbergplatz 3 48249 Dülmen
Fax 02594 12-579
Herr
Ziska
Unterhaltsverfolgung
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