Corona-Hinweis
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen! Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.
BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Behindertengleichstellungsgesetz: Koordinierung
Das Behindertengleistellungsgesetz (BGG) soll eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen beseitigen bzw. verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft gewährleisten und Ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.
Um die Umsetzung des Behindertengleistellungsgesetzes NRW in der Stadt Dülmen zu gewährleisten und damit die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen abzubauen, treffen sich u. a. Vertreter der Stadt Dülmen regelmäßig mit Vertretern der Interessenvertretung "Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen", um öffentliche Einrichtungen hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit zu begutachten.
Rechtsgrundlagen
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Niehues
Abteilungsleitung
Tel: 02594 12-522
E-Mail: w.niehues@duelmen.de
Zuständige Organisationseinheit
- Soziales, Ehrenamt und Senioren
Overbergplatz 3
48249 Dülmen
E-Mail: soziales@duelmen.de
Das Behindertengleistellungsgesetz (BGG) soll eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen beseitigen bzw. verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft gewährleisten und Ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.
Um die Umsetzung des Behindertengleistellungsgesetzes NRW in der Stadt Dülmen zu gewährleisten und damit die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen abzubauen, treffen sich u. a. Vertreter der Stadt Dülmen regelmäßig mit Vertretern der Interessenvertretung "Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen", um öffentliche Einrichtungen hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit zu begutachten.
Rechtsgrundlagen
Inklusion, Barrierefreiheit https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/528/showHerr
Niehues
Abteilungsleitung
43 (3. OG)