Corona-Hinweis
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen! Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.
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Zinssenkung beantragen
Die bewilligten Darlehen der NRW-Bank für Eigentumsmaßnahmen, die zunächst zinslos ausgezahlt wurden, sind nach fünf Jahren mit 6 % jährlich zu verzinsen.
Ein Antrag auf Zinssenkung kann gestellt werden, wenn das anrechenbare Einkommen die aktuell maßgebliche Einkommensgrenze um nicht mehr als 30 % übersteigt. Die Höhe der Zinssenkung richtet sich danach, in welcher Höhe das Gesamteinkommen die Einkommensgrenze über- oder unterschreitet.
Die Höhe des Gesamteinkommens der Darlehensnehmerin/des Darlehensnehmers wird vom Fachteam Wohnen berechnet und für die NRW-Bank bescheinigt. Die Zinsen können von 6 % auf bis zu 0 % verringert werden. Den Bescheid über die zu zahlenden Zinsen erhalten Sie von der Wohnbauförderungsanstalt.
Die Zinssenkung ist auf drei Jahre befristet.
Unterlagen
- Formeller Antrag auf Zinssenkung
- Mitteilung der NRW-Bank über den Zeitpunkt der Zinserhöhung
- Pass bei ausländischen Staatsangehörigen und deren Familienangehörigen ab dem 16. Lebensjahr
- Einkommenserklärung
- Einkommensnachweise (z. B. Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Bescheid über SGB II-Leistungen, Arbeitslosengeldbescheid)
- Für Kinder ist ab dem 16. Lebensjahr eine Schulbescheinigung erforderlich
Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich in einem Beratungsgespräch.
Kosten
- je nach Höhe den Einkommens (zwischen 10,00 und 20,00 EUR)
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auch
- bei der Abteilung Soziales, Ehrenamt und Senioren und
- bei der NRW.BANK - Verzinsung von Darlehen für selbst genutztes Wohneigentum.
Es hilft Ihnen weiter
- Bürgerbüro
Tel: 02594 12-102
E-Mail: buergerbuero@duelmen.de
Dienstag und Donnerstag können Sie das Bürgerbüro terminfrei besuchen.
Ab April sind Parkausweise nicht länger beim Bürgerbüro, sondern beim Bereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Weitere Infos folgen.
Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgerbüro
Markt 1
48249 Dülmen
E-Mail: buergerbuero@duelmen.de
- Bürgerbüro Buldern
Wemhoff 4
48249 Dülmen-Buldern
E-Mail: buergerbuero@duelmen.de
- Bürgerbüro Rorup
Hauptstraße 56
48249 Dülmen-Rorup
E-Mail: buergerbuero@duelmen.de
Die bewilligten Darlehen der NRW-Bank für Eigentumsmaßnahmen, die zunächst zinslos ausgezahlt wurden, sind nach fünf Jahren mit 6 % jährlich zu verzinsen.
Ein Antrag auf Zinssenkung kann gestellt werden, wenn das anrechenbare Einkommen die aktuell maßgebliche Einkommensgrenze um nicht mehr als 30 % übersteigt. Die Höhe der Zinssenkung richtet sich danach, in welcher Höhe das Gesamteinkommen die Einkommensgrenze über- oder unterschreitet.
Die Höhe des Gesamteinkommens der Darlehensnehmerin/des Darlehensnehmers wird vom Fachteam Wohnen berechnet und für die NRW-Bank bescheinigt. Die Zinsen können von 6 % auf bis zu 0 % verringert werden. Den Bescheid über die zu zahlenden Zinsen erhalten Sie von der Wohnbauförderungsanstalt.
Die Zinssenkung ist auf drei Jahre befristet.
- Formeller Antrag auf Zinssenkung
- Mitteilung der NRW-Bank über den Zeitpunkt der Zinserhöhung
- Pass bei ausländischen Staatsangehörigen und deren Familienangehörigen ab dem 16. Lebensjahr
- Einkommenserklärung
- Einkommensnachweise (z. B. Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Bescheid über SGB II-Leistungen, Arbeitslosengeldbescheid)
- Für Kinder ist ab dem 16. Lebensjahr eine Schulbescheinigung erforderlich
Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich in einem Beratungsgespräch.
Weitere Informationen erhalten Sie auch
- bei der Abteilung Soziales, Ehrenamt und Senioren und
- bei der NRW.BANK - Verzinsung von Darlehen für selbst genutztes Wohneigentum.
Bürgerbüro
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