Corona-Hinweis

Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen!  Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Zinssenkung beantragen

Die bewilligten Darlehen der NRW-Bank für Eigentumsmaßnahmen, die zunächst zinslos ausgezahlt wurden, sind nach fünf Jahren mit 6 % jährlich zu verzinsen.

Ein Antrag auf Zinssenkung kann gestellt werden, wenn das anrechenbare Einkommen die aktuell maßgebliche Einkommensgrenze um nicht mehr als 30 % übersteigt. Die Höhe der Zinssenkung richtet sich danach, in welcher Höhe das Gesamteinkommen die Einkommensgrenze über- oder unterschreitet.

Die Höhe des Gesamteinkommens der Darlehensnehmerin/des Darlehensnehmers wird vom Fachteam Wohnen berechnet und für die NRW-Bank bescheinigt. Die Zinsen können von 6 % auf bis zu 0 % verringert werden. Den Bescheid über die zu zahlenden Zinsen erhalten Sie von der Wohnbauförderungsanstalt.

Die Zinssenkung ist auf drei Jahre befristet.

Termin vereinbaren

Unterlagen

  • Formeller Antrag auf Zinssenkung
  • Mitteilung der NRW-Bank über den Zeitpunkt der Zinserhöhung  
  • Pass bei ausländischen Staatsangehörigen und deren Familienangehörigen ab dem 16. Lebensjahr
  • Einkommenserklärung
  • Einkommensnachweise (z. B. Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Bescheid über SGB II-Leistungen, Arbeitslosengeldbescheid)
  • Für Kinder ist ab dem 16. Lebensjahr eine Schulbescheinigung erforderlich

Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich in einem Beratungsgespräch.

Kosten

  • je nach Höhe den Einkommens (zwischen 10,00 und 20,00 EUR)

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie auch

Es hilft Ihnen weiter

  • Bürgerbüro
    Tel: 02594 12-102
    E-Mail: buergerbuero@duelmen.de

    Dienstag und Donnerstag können Sie das Bürgerbüro terminfrei besuchen.

    Termine beim Bürgerbüro

    Ab April sind Parkausweise nicht länger beim  Bürgerbüro, sondern beim Bereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Weitere Infos folgen.

Zuständige Organisationseinheiten

Zinssenkung beantragen

Die bewilligten Darlehen der NRW-Bank für Eigentumsmaßnahmen, die zunächst zinslos ausgezahlt wurden, sind nach fünf Jahren mit 6 % jährlich zu verzinsen.

Ein Antrag auf Zinssenkung kann gestellt werden, wenn das anrechenbare Einkommen die aktuell maßgebliche Einkommensgrenze um nicht mehr als 30 % übersteigt. Die Höhe der Zinssenkung richtet sich danach, in welcher Höhe das Gesamteinkommen die Einkommensgrenze über- oder unterschreitet.

Die Höhe des Gesamteinkommens der Darlehensnehmerin/des Darlehensnehmers wird vom Fachteam Wohnen berechnet und für die NRW-Bank bescheinigt. Die Zinsen können von 6 % auf bis zu 0 % verringert werden. Den Bescheid über die zu zahlenden Zinsen erhalten Sie von der Wohnbauförderungsanstalt.

Die Zinssenkung ist auf drei Jahre befristet.

Termin vereinbaren

  • Formeller Antrag auf Zinssenkung
  • Mitteilung der NRW-Bank über den Zeitpunkt der Zinserhöhung  
  • Pass bei ausländischen Staatsangehörigen und deren Familienangehörigen ab dem 16. Lebensjahr
  • Einkommenserklärung
  • Einkommensnachweise (z. B. Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Bescheid über SGB II-Leistungen, Arbeitslosengeldbescheid)
  • Für Kinder ist ab dem 16. Lebensjahr eine Schulbescheinigung erforderlich

Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich in einem Beratungsgespräch.

Weitere Informationen erhalten Sie auch

Wohnen, Zinssenkung Wohnungsbauförderung https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/526/show
Bürgerbüro
Markt 1 48249 Dülmen
Telefon 02594 12-102
Fax 02594 12-149

Bürgerbüro

02594 12-102
buergerbuero@duelmen.de
Bürgerbüro Buldern
Wemhoff 4 48249 Dülmen-Buldern
Telefon 02590 809
Fax 02594 12-149

Bürgerbüro

02594 12-102
buergerbuero@duelmen.de
Bürgerbüro Rorup
Hauptstraße 56 48249 Dülmen-Rorup
Telefon 02548 212
Fax 02594 12-149

Bürgerbüro

02594 12-102
buergerbuero@duelmen.de