Corona-Hinweis
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen! Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.
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Kinder- und Jugendarbeit: Förderung von Maßnahmen
Die Stadt Dülmen fördert die Arbeit der freien Träger der Jugendhilfe.
Bezuschussungsfähig ist Jugendarbeit
- die jungen Menschen hilft, eine eigenständige Persönlichkeit zu entwickeln,
- die zum sozialen und ökologischen Engagement befähigt,
- die jeder Art von Ungerechtigkeit und Ausgrenzung entgegenwirkt,
- die Ausländer und Behinderte integriert und anders Denkende toleriert,
- die das Einüben von demokratischem Verhalten vermittelt,
- die junge Menschen befähigt, Konflikte auszutragen,
- die junge Menschen zu einem gleichberechtigten Miteinander der Geschlechter befähigt.
Die genaueren Förderungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte aus den untenstehenden Richtlinien.
Der Antrag zur Auszahlung der Förderung, sowohl für Ferienfreizeiten als auch für Bildungsveranstaltungen, ist zwei Monate nach Ablauf der Maßnahme einzureichen.
Für Ferienfreizeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen eine prozentuale Förderung vor Beginn der Maßnahme mit entsprechendem Antrag vier Wochen vor Maßnahmenbeginn abgerufen werden. Ist dies der Fall, muss ein entsprechender Verwendungsnachweis zwei Monate nach Ablauf der Maßnahme eingereicht werden.
Es ist sinnvoll sich im Vorfeld nach den Förderbedingungen zu erkundigen. Wir beraten Sie gerne.
Unterlagen
Zur Antragsstellung nach Beendigung der Maßnahme (Ferienfreizeiten und Bildungsveranstaltungen) werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antragsformular
- Erstellung eines vorläufigen Programms der Maßnahme oder
- Ausschreibung / Elterninformation
- Teilnehmerlisten mit Originalunterschriften
Bei Ferienfreizeiten (prozentuale Vorabförderung) werden folgende Unterlagen benötigt:
Vor Beginn der Maßnahme:
- Antragsformular
- Erstellung eines vorläufigen Programms der Maßnahme oder
- Ausschreibung / Elterninformation
Nach Beendigung der Maßnahme:
- Verwendungsnachweis
- Teilnehmerlisten mit Originalunterschriften
Formulare
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Schlentzek
Tel: 02594 12-537
E-Mail: m.schlentzek@duelmen.de
- Frau Sandra Feldhaus
Abteilungsleitung
Tel: 02594 12-512
E-Mail: s.feldhaus@duelmen.de
Zuständige Organisationseinheit
- Jugendarbeit
Coesfelder Straße 36
48249 Dülmen
Die Stadt Dülmen fördert die Arbeit der freien Träger der Jugendhilfe.
Bezuschussungsfähig ist Jugendarbeit
- die jungen Menschen hilft, eine eigenständige Persönlichkeit zu entwickeln,
- die zum sozialen und ökologischen Engagement befähigt,
- die jeder Art von Ungerechtigkeit und Ausgrenzung entgegenwirkt,
- die Ausländer und Behinderte integriert und anders Denkende toleriert,
- die das Einüben von demokratischem Verhalten vermittelt,
- die junge Menschen befähigt, Konflikte auszutragen,
- die junge Menschen zu einem gleichberechtigten Miteinander der Geschlechter befähigt.
Die genaueren Förderungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte aus den untenstehenden Richtlinien.
Der Antrag zur Auszahlung der Förderung, sowohl für Ferienfreizeiten als auch für Bildungsveranstaltungen, ist zwei Monate nach Ablauf der Maßnahme einzureichen.
Für Ferienfreizeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen eine prozentuale Förderung vor Beginn der Maßnahme mit entsprechendem Antrag vier Wochen vor Maßnahmenbeginn abgerufen werden. Ist dies der Fall, muss ein entsprechender Verwendungsnachweis zwei Monate nach Ablauf der Maßnahme eingereicht werden.
Es ist sinnvoll sich im Vorfeld nach den Förderbedingungen zu erkundigen. Wir beraten Sie gerne.
Zur Antragsstellung nach Beendigung der Maßnahme (Ferienfreizeiten und Bildungsveranstaltungen) werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antragsformular
- Erstellung eines vorläufigen Programms der Maßnahme oder
- Ausschreibung / Elterninformation
- Teilnehmerlisten mit Originalunterschriften
Bei Ferienfreizeiten (prozentuale Vorabförderung) werden folgende Unterlagen benötigt:
Vor Beginn der Maßnahme:
- Antragsformular
- Erstellung eines vorläufigen Programms der Maßnahme oder
- Ausschreibung / Elterninformation
Nach Beendigung der Maßnahme:
- Verwendungsnachweis
- Teilnehmerlisten mit Originalunterschriften
Formulare
Ferienfreizeiten, Bildungsveranstaltungen, Projekte/Ehrenamtlichkeiten https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/485/showFrau
Schlentzek
84 (2. OG)
Frau
Sandra
Feldhaus
Abteilungsleitung
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