Corona-Hinweis

Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen!  Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.

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Beratung/Hilfe in Fällen von häuslicher Gewalt

Häusliche Gewalt kommt in unterschiedlichen Formen und in allen gesellschaftlichen Schichten vor. Kinder leiden unter der häuslichen Gewalt, die sich oftmals zwischen den Eltern abspielt. Oft fühlen sich die betroffenen Kinder verantwortlich, quälen sich mit Schuldgefühlen und finden keine Worte für das Erlebte. Das Gefühl von Ohnmacht und das ständige Nachdenken über die Gewalt kann zu Verhaltensauffälligkeiten führen. Manche Kinder akzeptieren Gewalt als ein wirksames Mittel, den eigenen Willen auf Kosten Schwächerer durchzusetzen. Andere Kinder werden still und verschlossen, sie neigen dazu sich unterzuordnen und Gewalt über sich ergehen zu lassen.

Kinder haben nach § 1631 BGB das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Das Miterleben von häuslicher Gewalt unter den Eltern stellte eine massive seelische Verletzung dar. Dementsprechend wird das Jugendamt (Sozialer Dienst) über die Polizei und das Amtsgericht informiert, um die Interessen der Kinder in diesem Kontext zu vertreten.

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Beratung/Hilfe in Fällen von häuslicher Gewalt

Häusliche Gewalt kommt in unterschiedlichen Formen und in allen gesellschaftlichen Schichten vor. Kinder leiden unter der häuslichen Gewalt, die sich oftmals zwischen den Eltern abspielt. Oft fühlen sich die betroffenen Kinder verantwortlich, quälen sich mit Schuldgefühlen und finden keine Worte für das Erlebte. Das Gefühl von Ohnmacht und das ständige Nachdenken über die Gewalt kann zu Verhaltensauffälligkeiten führen. Manche Kinder akzeptieren Gewalt als ein wirksames Mittel, den eigenen Willen auf Kosten Schwächerer durchzusetzen. Andere Kinder werden still und verschlossen, sie neigen dazu sich unterzuordnen und Gewalt über sich ergehen zu lassen.

Kinder haben nach § 1631 BGB das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Das Miterleben von häuslicher Gewalt unter den Eltern stellte eine massive seelische Verletzung dar. Dementsprechend wird das Jugendamt (Sozialer Dienst) über die Polizei und das Amtsgericht informiert, um die Interessen der Kinder in diesem Kontext zu vertreten.

Verhaltensauffälligkeiten, Kinder https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/468/show
Allgemeiner Sozialer Dienst
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Telefon 02594 12-0
Fax 02594 12-549

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