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Beratung und Unterstützung für die Bereiche Vaterschaftsfeststellung, Unterhaltsansprüche, Personensorge
Alleinerziehende Elternteile haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge, der Vaterschaftsfeststellung und/oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Diese Beratung/Unterstützung erstreckt sich auf intensive Gespräche und evtl. erstem Schriftverkehr (Vorstufe zur Beistandschaft).
Junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Für eine intensive Beratung empfiehlt sich die Vereinbarung eines Gesprächstermins!
Ansprechpartnerin für den Buchstabenbereich A - J: Frau Krajewski
Ansprechpartnerin für den Buchstabenbereich K - Z: Frau Thißen
Rechtsgrundlagen
Zuständige Organisationseinheit
- Jugend- und Familienhilfe
Coesfelder Straße 36
48249 Dülmen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Thißen
Tel: 02594 12-531
E-Mail: s.thissen@duelmen.de
- Frau Krajewski
Tel: 02594 12-548
E-Mail: u.krajewski@duelmen.de
Alleinerziehende Elternteile haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge, der Vaterschaftsfeststellung und/oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Diese Beratung/Unterstützung erstreckt sich auf intensive Gespräche und evtl. erstem Schriftverkehr (Vorstufe zur Beistandschaft).
Junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Für eine intensive Beratung empfiehlt sich die Vereinbarung eines Gesprächstermins!
Ansprechpartnerin für den Buchstabenbereich A - J: Frau Krajewski
Ansprechpartnerin für den Buchstabenbereich K - Z: Frau Thißen
Rechtsgrundlagen
Vaterschaftsfeststellung, Personensorge https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/467/showFrau
Thißen
54
Frau
Krajewski
54 (1. OG)