Corona-Hinweis

Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen!  Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.

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Kostenbeitrag für stationäre und teilstationäre Jugendhilfemaßnahmen

Auf der Grundlage der Kostenbeitragsverordnung / Kostenbeitragstabelle werden die Eltern junger Volljähriger für voll- und teilstationäre Jugendhilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu einem Kostenbeitrag herangezogen.

Rechtsgrundlagen 

Unterlagen

  • Gehaltsabrechnungen des Vorjahres
  • im Vorjahr erlassener Einkommensteuerbescheid, ggf. letzten Einkommenssteuerbescheid
  • Bei Selbständigkeit: zzgl. Steuererklärung, Bilanz, GuV, Einnahmeüberschussrechnung und Abschreibungsunterlagen

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Kostenbeitrag für stationäre und teilstationäre Jugendhilfemaßnahmen Auf der Grundlage der Kostenbeitragsverordnung / Kostenbeitragstabelle werden die Eltern junger Volljähriger für voll- und teilstationäre Jugendhilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu einem Kostenbeitrag herangezogen.

Rechtsgrundlagen 

  • Gehaltsabrechnungen des Vorjahres
  • im Vorjahr erlassener Einkommensteuerbescheid, ggf. letzten Einkommenssteuerbescheid
  • Bei Selbständigkeit: zzgl. Steuererklärung, Bilanz, GuV, Einnahmeüberschussrechnung und Abschreibungsunterlagen
https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/466/show
Jugend- und Familienhilfe
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Frau

Krajewski

54 (1. OG)

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