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Kostenbeitrag für stationäre und teilstationäre Jugendhilfemaßnahmen
Auf der Grundlage der Kostenbeitragsverordnung / Kostenbeitragstabelle werden die Eltern junger Volljähriger für voll- und teilstationäre Jugendhilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu einem Kostenbeitrag herangezogen.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Gehaltsabrechnungen des Vorjahres
- im Vorjahr erlassener Einkommensteuerbescheid, ggf. letzten Einkommenssteuerbescheid
- Bei Selbständigkeit: zzgl. Steuererklärung, Bilanz, GuV, Einnahmeüberschussrechnung und Abschreibungsunterlagen
Zuständige Organisationseinheit
- Jugend- und Familienhilfe
Coesfelder Straße 36
48249 Dülmen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Krajewski
Tel: 02594 12-548
E-Mail: u.krajewski@duelmen.de
Kostenbeitrag für stationäre und teilstationäre Jugendhilfemaßnahmen Auf der Grundlage der Kostenbeitragsverordnung / Kostenbeitragstabelle werden die Eltern junger Volljähriger für voll- und teilstationäre Jugendhilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu einem Kostenbeitrag herangezogen.
Rechtsgrundlagen
- Gehaltsabrechnungen des Vorjahres
- im Vorjahr erlassener Einkommensteuerbescheid, ggf. letzten Einkommenssteuerbescheid
- Bei Selbständigkeit: zzgl. Steuererklärung, Bilanz, GuV, Einnahmeüberschussrechnung und Abschreibungsunterlagen
Jugend- und Familienhilfe
001 Coesfelder Straße 36 48249 Dülmen
Frau
Krajewski
54 (1. OG)
02594 12-548
u.krajewski@duelmen.de