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U-Untersuchung
Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat am 29. August 2008 die Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen/U-Untersuchungen beschlossen.
Die Verordnung sieht vor, dass Kinderärztinnen und Kinderärzte an die "Zentrale Stelle Gesunde Kindheit" im Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit melden, welche Kinder an den Vorsorgeuntersuchungen U 5 bis U 9 teilgenommen haben. Durch einen Abgleich mit den Daten der Meldebehörden kann die Zentrale Stelle feststellen, welche Kinder nicht an den Untersuchungen teilgenommen haben. Die Personensorgeberechtigten dieser Kinder werden dann von der Zentralen Stelle erinnert, die Früherkennungsuntersuchung durchführen zu lassen. Erfolgt dann binnen vier Wochen keine Mitteilung über die Teilnahme, informiert die Zentrale Stelle den für den Wohnsitz des Kindes zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Das Jugendamt erinnert die Personensorgeberechtigten noch einmal an die versäumte Früherkennungsuntersuchung und weist sie auf die Möglichkeit der persönlichen Beratung hin.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Organisationseinheit
- Allgemeiner Sozialer Dienst
Coesfelder Straße 36
48249 Dülmen
E-Mail: familienhilfe@duelmen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Allgemeiner Sozialer Dienst
Tel: 02594 12-120
E-Mail: familienhilfe@duelmen.de
- Frau Ute Reiker
Tel: 02594 12-502
E-Mail: u.reiker@duelmen.de
Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat am 29. August 2008 die Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen/U-Untersuchungen beschlossen.
Die Verordnung sieht vor, dass Kinderärztinnen und Kinderärzte an die "Zentrale Stelle Gesunde Kindheit" im Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit melden, welche Kinder an den Vorsorgeuntersuchungen U 5 bis U 9 teilgenommen haben. Durch einen Abgleich mit den Daten der Meldebehörden kann die Zentrale Stelle feststellen, welche Kinder nicht an den Untersuchungen teilgenommen haben. Die Personensorgeberechtigten dieser Kinder werden dann von der Zentralen Stelle erinnert, die Früherkennungsuntersuchung durchführen zu lassen. Erfolgt dann binnen vier Wochen keine Mitteilung über die Teilnahme, informiert die Zentrale Stelle den für den Wohnsitz des Kindes zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Das Jugendamt erinnert die Personensorgeberechtigten noch einmal an die versäumte Früherkennungsuntersuchung und weist sie auf die Möglichkeit der persönlichen Beratung hin.
Rechtsgrundlagen
U-Teilnahme, Früherkennungsuntersuchung https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/465/showAllgemeiner Sozialer Dienst
Frau
Ute
Reiker
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