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Beistandschaft
Was ist eine Beistandschaft?
Die Beistandschaft ist ein freiwilliges, kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes an alle allein erziehenden Elternteile. Als Beistand hilft das Jugendamt bei der Klärung der Vaterschaft und/oder bei der Geltendmachung des Kindesunterhaltes.
Wer kann einen Beistand erhalten?
Die Beistandschaft kann jeder Elternteil beantragen, dem die elterliche Sorge für das Kind allein zusteht. Steht die elterliche Sorge für das Kind den Eltern gemeinsam zu, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet.
Wie erhalte ich einen Beistand für mein Kind?
Die Beistandschaft kann jederzeit schriftlich beim Jugendamt beantragt werden. Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Allerdings wird für die Klärung der aktuellen Situation, sowie der weiteren Vorgehensweise ein persönliches Gesrpäch dringend empfohlen. Hierfür ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Die Einrichtung einer Beistandschaft ist auch bereits vor Geburt des Kindes möglich.
Wer ist zuständig?
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils. Das zuständige Jugendamt überträgt die Ausübung der Aufgaben des Beistands auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Für eine intensive Beratung empfiehlt sich die Vereinbarung eines Gesprächstermins!
Ansprechpartnerin für den Buchstabenbereich A - J: Frau Krajewski
Ansprechpartnerin für den Buchstabenbereich K - Z: Frau Thißen
Rechtsgrundlagen
Zuständige Organisationseinheit
- Jugend- und Familienhilfe
Coesfelder Straße 36
48249 Dülmen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Thißen
Tel: 02594 12-531
E-Mail: s.thissen@duelmen.de
- Frau Krajewski
Tel: 02594 12-548
E-Mail: u.krajewski@duelmen.de
Was ist eine Beistandschaft?
Die Beistandschaft ist ein freiwilliges, kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes an alle allein erziehenden Elternteile. Als Beistand hilft das Jugendamt bei der Klärung der Vaterschaft und/oder bei der Geltendmachung des Kindesunterhaltes.
Wer kann einen Beistand erhalten?
Die Beistandschaft kann jeder Elternteil beantragen, dem die elterliche Sorge für das Kind allein zusteht. Steht die elterliche Sorge für das Kind den Eltern gemeinsam zu, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet.
Wie erhalte ich einen Beistand für mein Kind?
Die Beistandschaft kann jederzeit schriftlich beim Jugendamt beantragt werden. Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Allerdings wird für die Klärung der aktuellen Situation, sowie der weiteren Vorgehensweise ein persönliches Gesrpäch dringend empfohlen. Hierfür ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Die Einrichtung einer Beistandschaft ist auch bereits vor Geburt des Kindes möglich.
Wer ist zuständig?
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils. Das zuständige Jugendamt überträgt die Ausübung der Aufgaben des Beistands auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Für eine intensive Beratung empfiehlt sich die Vereinbarung eines Gesprächstermins!
Ansprechpartnerin für den Buchstabenbereich A - J: Frau Krajewski
Ansprechpartnerin für den Buchstabenbereich K - Z: Frau Thißen
Rechtsgrundlagen
Unterhalt https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/461/showFrau
Thißen
54
Frau
Krajewski
54 (1. OG)