Corona-Hinweis
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen! Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.
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Beurkundungen
Das Jugendamt hat geeignete Beamte und Angestellte bestellt, die als Urkundspersonen tätig sind.
Im Jugendamt können Sie folgende Beurkundungen vornehmen lassen:
- Vaterschaftsanerkennung (auch vor der Geburt möglich)
- Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung (auch vor der Geburt möglich)
Diese beiden Beurkundungen können Sie auch im Standesamt der Stadt Dülmen vornehmen lassen.
- Sorgeerklärungen (gemeinsames Sorgerecht) (auch vor der Geburt möglich)
- Verpflichtung zum Unterhalt / Abänderung von Unterhaltsverpflichtungen für Kinder bis zum 21. Lebensjahr
- Sollten Sie andere als die hier aufgeführten Beurkundungen vornehmen lassen wollen, erkundigen Sie sich bitte vorab, ob diese Beurkundungen im Jugendamt möglich sind.
Für die Beurkundungen ist die persönliche Anwesenheit aller Beteiligten erforderlich. Die Beteiligten müssen sich durch Vorlage eines Lichtbildausweises identifizieren können.
Sollten Sie nicht über ausreichende, deutsche Sprachkenntnisse verfügen, ist ein/e DolmetscherIn erforderlich. Die/der DolmetscherIn darf mit den Beteiligten weder verwandt noch verschwägert sein und muss sich ebenfalls ausweisen können.
Aus diesen Gründen ist die Vereinbarung eines Gesprächstermins erforderlich!
Ansprechpartnerin für den Buchstabenbereich A - J: Frau Krajewski
Ansprechpartnerin für den Buchstabenbereich K - Z: Frau Thißen
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
- persönliche Anwesenheit aller Beteiligten
- Lichtbildausweis
- ggf. vorherige Urkunden
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Krajewski
Tel: 02594 12-548
E-Mail: u.krajewski@duelmen.de
- Frau Thißen
Tel: 02594 12-531
E-Mail: s.thissen@duelmen.de
Zuständige Organisationseinheit
- Jugend- und Familienhilfe
Coesfelder Straße 36
48249 Dülmen
Verwandte Dienstleistungen
Das Jugendamt hat geeignete Beamte und Angestellte bestellt, die als Urkundspersonen tätig sind.
Im Jugendamt können Sie folgende Beurkundungen vornehmen lassen:
- Vaterschaftsanerkennung (auch vor der Geburt möglich)
- Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung (auch vor der Geburt möglich)
Diese beiden Beurkundungen können Sie auch im Standesamt der Stadt Dülmen vornehmen lassen.
- Sorgeerklärungen (gemeinsames Sorgerecht) (auch vor der Geburt möglich)
- Verpflichtung zum Unterhalt / Abänderung von Unterhaltsverpflichtungen für Kinder bis zum 21. Lebensjahr
- Sollten Sie andere als die hier aufgeführten Beurkundungen vornehmen lassen wollen, erkundigen Sie sich bitte vorab, ob diese Beurkundungen im Jugendamt möglich sind.
Für die Beurkundungen ist die persönliche Anwesenheit aller Beteiligten erforderlich. Die Beteiligten müssen sich durch Vorlage eines Lichtbildausweises identifizieren können.
Sollten Sie nicht über ausreichende, deutsche Sprachkenntnisse verfügen, ist ein/e DolmetscherIn erforderlich. Die/der DolmetscherIn darf mit den Beteiligten weder verwandt noch verschwägert sein und muss sich ebenfalls ausweisen können.
Aus diesen Gründen ist die Vereinbarung eines Gesprächstermins erforderlich!
Ansprechpartnerin für den Buchstabenbereich A - J: Frau Krajewski
Ansprechpartnerin für den Buchstabenbereich K - Z: Frau Thißen
Rechtsgrundlagen
Urkundspersonen des Jugendamtes, Vaterschaftsanerkennung https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/460/showFrau
Krajewski
54 (1. OG)
Frau
Thißen
54