Corona-Hinweis
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen! Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.
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Amtsvormundschaft
Ein Vormund ist der rechtliche Vertreter eines Kindes anstelle der Eltern. Die Bestellung des Vormundes erfolgt durch das Vormundschaftsgericht. Der Vormund sorgt für das Wohlergehen des Kindes, verwaltet zum Beispiel das Geld, bis das Kind 18 Jahre alt ist oder sorgt z. B. im Bedarfsfall dafür, dass das Kind in einem geeigneten Heim, einer geeigneten Pflegefamilie oder in einer betreuten Wohnung leben kann.
Ein Minderjähriger erhält einen Vormund, wenn
- er nicht unter elterlicher Sorge steht,
- die Eltern nicht berechtigt sind, den Minderjährigen in persönlichen und finanziellen Angelegenheiten zu vertreten oder
- ein Familienstand nicht zu ermitteln ist.
Ist eine als Einzelvormund geeignete Person nicht vorhanden, kann auch das Jugendamt zum Vormund bestellt werden.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Gerda Heeringa
Tel: 02594 12-543
E-Mail: g.heeringa@duelmen.de
- Herr Norbert Kemper
Tel: 02594 12-546
E-Mail: n.kemper@duelmen.de
Zuständige Organisationseinheit
- Jugend- und Familienhilfe
Coesfelder Straße 36
48249 Dülmen
Ein Vormund ist der rechtliche Vertreter eines Kindes anstelle der Eltern. Die Bestellung des Vormundes erfolgt durch das Vormundschaftsgericht. Der Vormund sorgt für das Wohlergehen des Kindes, verwaltet zum Beispiel das Geld, bis das Kind 18 Jahre alt ist oder sorgt z. B. im Bedarfsfall dafür, dass das Kind in einem geeigneten Heim, einer geeigneten Pflegefamilie oder in einer betreuten Wohnung leben kann.
Ein Minderjähriger erhält einen Vormund, wenn
- er nicht unter elterlicher Sorge steht,
- die Eltern nicht berechtigt sind, den Minderjährigen in persönlichen und finanziellen Angelegenheiten zu vertreten oder
- ein Familienstand nicht zu ermitteln ist.
Ist eine als Einzelvormund geeignete Person nicht vorhanden, kann auch das Jugendamt zum Vormund bestellt werden.
Vormundschaft, Amtspflegschaft, Pflegschaft https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/446/show
Frau
Gerda
Heeringa
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Herr
Norbert
Kemper
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