Corona-Hinweis
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen! Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.
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Schulbezirke
Mit dem neuen Schulgesetz (SchulG NRW) wurden ab dem Schuljahr 2008/2009 die verbindlichen Schulbezirke aufgelöst. Eltern haben nun grundsätzlich die freie Schulwahl und Anspruch auf Aufnahme ihres Kindes in die nächstgelegene Schule der jeweiligen Schulart. Eine Begrenzung dieses Anspruchs ergibt sich durch die Aufnahmekapazität der jeweiligen Schule.
Rechtsgrundlagen
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Ralf Frerick
Abteilungsleitung
Tel: 02594 12-411
E-Mail: r.frerick@duelmen.de
Zuständige Organisationseinheit
- Schule und Sport
Münsterstraße 29
48249 Dülmen
Amt/Fachbereich
E-Mail: schulverwaltung@duelmen.de
Mit dem neuen Schulgesetz (SchulG NRW) wurden ab dem Schuljahr 2008/2009 die verbindlichen Schulbezirke aufgelöst. Eltern haben nun grundsätzlich die freie Schulwahl und Anspruch auf Aufnahme ihres Kindes in die nächstgelegene Schule der jeweiligen Schulart. Eine Begrenzung dieses Anspruchs ergibt sich durch die Aufnahmekapazität der jeweiligen Schule.
Rechtsgrundlagen
Schuleinzugsbereich, Einzugsbereiche von Schulen https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/426/showHerr
Ralf
Frerick
Abteilungsleitung
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