Corona-Hinweis

Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen!  Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.

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Schulbezirke

Mit dem neuen Schulgesetz (SchulG NRW) wurden ab dem Schuljahr 2008/2009 die verbindlichen Schulbezirke aufgelöst. Eltern haben nun grundsätzlich die freie Schulwahl und Anspruch auf Aufnahme ihres Kindes in die nächstgelegene Schule der jeweiligen Schulart. Eine Begrenzung dieses Anspruchs ergibt sich durch die Aufnahmekapazität der jeweiligen Schule.

Rechtsgrundlagen

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Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

Schulverwaltung
E-Mail: schulverwaltung@duelmen.de
Schulbezirke

Mit dem neuen Schulgesetz (SchulG NRW) wurden ab dem Schuljahr 2008/2009 die verbindlichen Schulbezirke aufgelöst. Eltern haben nun grundsätzlich die freie Schulwahl und Anspruch auf Aufnahme ihres Kindes in die nächstgelegene Schule der jeweiligen Schulart. Eine Begrenzung dieses Anspruchs ergibt sich durch die Aufnahmekapazität der jeweiligen Schule.

Rechtsgrundlagen

Schuleinzugsbereich, Einzugsbereiche von Schulen https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/426/show
Schule und Sport
Münsterstraße 29 48249 Dülmen
Fax 02594 12-449

Herr

Ralf

Frerick

Abteilungsleitung

44

02594 12-411
r.frerick@duelmen.de