Corona-Hinweis

Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen!  Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.

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Schulentwicklungsplanung

Rechtlicher Hintergrund ist § 80 Schulgesetz NRW, wonach die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände als Schulträger verpflichtet sind, Schulentwicklungsplanung zu betreiben.

Schulentwicklungsplanung für die Stadt Dülmen steht als fachbezogener Ausschnitt im Kontext einer umfassenden kommunalen Sozial- und Entwicklungsplanung. Sie verfolgt das Ziel, unter Beachtung der jeweils geltenden bildungspolitischen Ziele und Leitlinien, des Wahlverhaltens der Erziehungsberechtigten und unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung Grundlagen und Entscheidungshilfen für die zukünftige Gestaltung eines bedarfsgerechten Schulangebotes vor Ort aufzuzeigen.

In diesem kontinuierlichen Planungs- und Gestaltungsprozess zeigt sich zunehmend die Notwendigkeit, die bildungsinhaltlichen Themen insgesamt „vor Ort“ aufzugreifen. Entsprechend sollen im weiteren Prozess neue Ansätze und Formen entwickelt werden, in denen über den rein schulischen Kontext hinaus die bildungspolitischen Aspekte in erweiterten Zusammenhängen aufgegriffen werden, um so den sehr guten Bildungsstandort Dülmen noch weiter zu verbessern.

Schulentwicklungsplan


Rechtsgrundlagen 

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

Schulverwaltung
E-Mail: schulverwaltung@duelmen.de
Schulentwicklungsplanung

Rechtlicher Hintergrund ist § 80 Schulgesetz NRW, wonach die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände als Schulträger verpflichtet sind, Schulentwicklungsplanung zu betreiben.

Schulentwicklungsplanung für die Stadt Dülmen steht als fachbezogener Ausschnitt im Kontext einer umfassenden kommunalen Sozial- und Entwicklungsplanung. Sie verfolgt das Ziel, unter Beachtung der jeweils geltenden bildungspolitischen Ziele und Leitlinien, des Wahlverhaltens der Erziehungsberechtigten und unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung Grundlagen und Entscheidungshilfen für die zukünftige Gestaltung eines bedarfsgerechten Schulangebotes vor Ort aufzuzeigen.

In diesem kontinuierlichen Planungs- und Gestaltungsprozess zeigt sich zunehmend die Notwendigkeit, die bildungsinhaltlichen Themen insgesamt „vor Ort“ aufzugreifen. Entsprechend sollen im weiteren Prozess neue Ansätze und Formen entwickelt werden, in denen über den rein schulischen Kontext hinaus die bildungspolitischen Aspekte in erweiterten Zusammenhängen aufgegriffen werden, um so den sehr guten Bildungsstandort Dülmen noch weiter zu verbessern.

Schulentwicklungsplan


Rechtsgrundlagen 

Bildungsplanung, Schulentwicklung https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/420/show
Schule und Sport
Münsterstraße 29 48249 Dülmen
Fax 02594 12-449

Herr

Ralf

Frerick

Abteilungsleitung

44

02594 12-411
r.frerick@duelmen.de