Corona-Hinweis
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Schulentwicklungsplanung
Rechtlicher Hintergrund ist § 80 Schulgesetz NRW, wonach die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände als Schulträger verpflichtet sind, Schulentwicklungsplanung zu betreiben.
Schulentwicklungsplanung für die Stadt Dülmen steht als fachbezogener Ausschnitt im Kontext einer umfassenden kommunalen Sozial- und Entwicklungsplanung. Sie verfolgt das Ziel, unter Beachtung der jeweils geltenden bildungspolitischen Ziele und Leitlinien, des Wahlverhaltens der Erziehungsberechtigten und unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung Grundlagen und Entscheidungshilfen für die zukünftige Gestaltung eines bedarfsgerechten Schulangebotes vor Ort aufzuzeigen.
In diesem kontinuierlichen Planungs- und Gestaltungsprozess zeigt sich zunehmend die Notwendigkeit, die bildungsinhaltlichen Themen insgesamt „vor Ort“ aufzugreifen. Entsprechend sollen im weiteren Prozess neue Ansätze und Formen entwickelt werden, in denen über den rein schulischen Kontext hinaus die bildungspolitischen Aspekte in erweiterten Zusammenhängen aufgegriffen werden, um so den sehr guten Bildungsstandort Dülmen noch weiter zu verbessern.
Schulentwicklungsplan
Rechtsgrundlagen
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- Herr Ralf Frerick
Abteilungsleitung
Tel: 02594 12-411
E-Mail: r.frerick@duelmen.de
Zuständige Organisationseinheit
- Schule und Sport
Münsterstraße 29
48249 Dülmen
Amt/Fachbereich
E-Mail: schulverwaltung@duelmen.de
Rechtlicher Hintergrund ist § 80 Schulgesetz NRW, wonach die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände als Schulträger verpflichtet sind, Schulentwicklungsplanung zu betreiben.
Schulentwicklungsplanung für die Stadt Dülmen steht als fachbezogener Ausschnitt im Kontext einer umfassenden kommunalen Sozial- und Entwicklungsplanung. Sie verfolgt das Ziel, unter Beachtung der jeweils geltenden bildungspolitischen Ziele und Leitlinien, des Wahlverhaltens der Erziehungsberechtigten und unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung Grundlagen und Entscheidungshilfen für die zukünftige Gestaltung eines bedarfsgerechten Schulangebotes vor Ort aufzuzeigen.
In diesem kontinuierlichen Planungs- und Gestaltungsprozess zeigt sich zunehmend die Notwendigkeit, die bildungsinhaltlichen Themen insgesamt „vor Ort“ aufzugreifen. Entsprechend sollen im weiteren Prozess neue Ansätze und Formen entwickelt werden, in denen über den rein schulischen Kontext hinaus die bildungspolitischen Aspekte in erweiterten Zusammenhängen aufgegriffen werden, um so den sehr guten Bildungsstandort Dülmen noch weiter zu verbessern.
Schulentwicklungsplan
Rechtsgrundlagen
Bildungsplanung, Schulentwicklung https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/420/showHerr
Ralf
Frerick
Abteilungsleitung
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