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Übermäßige Straßenbenutzung
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden sind erlaubnispflichtig.
Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, in welchem Umfang Veranstaltungen (Laufveranstaltungen, Schützenfestumzüge,...) stattfinden dürfen und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
Die Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung (Veranstaltung) einzureichen.
Unterlagen
- formlose Anfrage oder
- zum Online-Formular
Kosten
Es fallen in der Regel Gebühren an (siehe Sondernutzungssatzung)
Zuständige Organisationseinheit
- Verkehrssicherung, ÖPNV
Heinrich-Leggewie-Straße 13
48249 Dülmen
E-Mail: verkehrssicherung@duelmen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Lena Tiedemann
Tel: 02594 12-783
E-Mail: l.tiedemann@duelmen.de
- Frau Christiane Rönnebeck
Tel: 02594 12-773
E-Mail: c.roennebeck@duelmen.de
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden sind erlaubnispflichtig.
Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, in welchem Umfang Veranstaltungen (Laufveranstaltungen, Schützenfestumzüge,...) stattfinden dürfen und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.
- formlose Anfrage oder
- zum Online-Formular
Es fallen in der Regel Gebühren an (siehe Sondernutzungssatzung)
Schützenfestumzug, Schützenfest, Nachbarschaftsfeste, Laufveranstaltungen, Wandertage, Radtouren, Martinsumzug der Kindergärten https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/39600/showFrau
Lena
Tiedemann
33
Frau
Christiane
Rönnebeck
32 (1. OG)