BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Übermäßige Straßenbenutzung

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden sind erlaubnispflichtig.

Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, in welchem Umfang Veranstaltungen (Laufveranstaltungen, Schützenfestumzüge,...) stattfinden dürfen und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Die Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung (Veranstaltung) einzureichen.

Unterlagen

Kosten

Es fallen in der Regel Gebühren an (siehe Sondernutzungssatzung)

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Übermäßige Straßenbenutzung

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden sind erlaubnispflichtig.

Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, in welchem Umfang Veranstaltungen (Laufveranstaltungen, Schützenfestumzüge,...) stattfinden dürfen und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.

Es fallen in der Regel Gebühren an (siehe Sondernutzungssatzung)

Schützenfestumzug, Schützenfest, Nachbarschaftsfeste, Laufveranstaltungen, Wandertage, Radtouren, Martinsumzug der Kindergärten https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/39600/show
Verkehrssicherung, ÖPNV
Heinrich-Leggewie-Straße 13 48249 Dülmen
Telefon 02594 12-723

Frau

Lena

Tiedemann

33

02594 12-783
l.tiedemann@duelmen.de

Frau

Christiane

Rönnebeck

32 (1. OG)

02594 12-773
c.roennebeck@duelmen.de