Corona-Hinweis

Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen!  Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.

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Obdachlosenwesen

Der Zustand Obdachlosigkeit definiert Menschen, die über keinen festen Wohnsitz verfügen und im öffentlichen Raum, im Freien oder in Notunterkünften übernachten.

Gemäß dem Ordnungsbehördengesetz haben die Ordnungsbehörden die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Sie können hierzu die erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Für diese Aufgabe hält die Stadtverwaltung Dülmen eine Obdachlosenunterkunft bereit. Drohende und auch bestehende Obdachlosigkeit bedeutet eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit, da ohne Obdach Leben und Gesundheit bedroht sind. Obdachlose haben unter Einsatz des eigenen Einkommens und Vermögens sowie familiärer Bindungen die Obdachlosigkeit zu beseitigen. Diese kann durch vorübergehendes Wohnen bei Freunden oder Verwandten aber auch durch Anmieten von Wohnraum (Apartment, Wohnung, Hotelzimmer) erfolgen. Stehen nachweislich keine eigenen Finanzmittel zur Verfügung, können folgende Hilfen angeboten werden: Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) für nicht Erwerbsfähige Arbeitslosengeld II im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II).

Rechtsgrundlagen

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Obdachlosenwesen

Der Zustand Obdachlosigkeit definiert Menschen, die über keinen festen Wohnsitz verfügen und im öffentlichen Raum, im Freien oder in Notunterkünften übernachten.

Gemäß dem Ordnungsbehördengesetz haben die Ordnungsbehörden die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Sie können hierzu die erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Für diese Aufgabe hält die Stadtverwaltung Dülmen eine Obdachlosenunterkunft bereit. Drohende und auch bestehende Obdachlosigkeit bedeutet eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit, da ohne Obdach Leben und Gesundheit bedroht sind. Obdachlose haben unter Einsatz des eigenen Einkommens und Vermögens sowie familiärer Bindungen die Obdachlosigkeit zu beseitigen. Diese kann durch vorübergehendes Wohnen bei Freunden oder Verwandten aber auch durch Anmieten von Wohnraum (Apartment, Wohnung, Hotelzimmer) erfolgen. Stehen nachweislich keine eigenen Finanzmittel zur Verfügung, können folgende Hilfen angeboten werden: Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) für nicht Erwerbsfähige Arbeitslosengeld II im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II).

Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit, unterstandslos, wohnsitzlos https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/343/show
Allgemeines Ordnungsrecht, Bürgerbüro und Standesamt
Markt 1 48249 Dülmen
Telefon 02594 12-300

Herr

Lorenz

1.23 (1. OG)

02594 12-320
o.lorenz@duelmen.de