Corona-Hinweis

Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen!  Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.

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Lebenspartnerschaft: Umwandlung

Durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Ehe für Alle) wurde gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit eröffnet, eine gleichgeschlechtliche Ehe mit den gleichen Rechten und Pflichten verschiedengeschlechtlicher Ehen einzugehen.

Neubegündungen von Lebenspartnerschaften sind daher ab den 01.10.2017 in Deutschland nicht mehr möglich.

Dennoch ist die Nachbeurkundung einer Lebenspartnerschaft möglich, die im Ausland begründet wurde.

Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft

Eine begründete und noch bestehende Lebenspartnerschaft kann grundsätzlich in eine Ehe umgewandelt werden.
Sollten Sie zur Umwandlung Ihrer Lebenspartnerschaft Fragen haben, sind wir gerne bereit, diese zu beantworten.

Voraussetzungen

  • eine bestehende Lebenspartnerschaft

Unterlagen

Kosten

  • 12,00 EUR Eheurkunde (plus evtl. Kosten für Trauungen am Wochenende)

Kartenzahlung möglich

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Lebenspartnerschaft: Umwandlung

Durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Ehe für Alle) wurde gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit eröffnet, eine gleichgeschlechtliche Ehe mit den gleichen Rechten und Pflichten verschiedengeschlechtlicher Ehen einzugehen.

Neubegündungen von Lebenspartnerschaften sind daher ab den 01.10.2017 in Deutschland nicht mehr möglich.

Dennoch ist die Nachbeurkundung einer Lebenspartnerschaft möglich, die im Ausland begründet wurde.

Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft

Eine begründete und noch bestehende Lebenspartnerschaft kann grundsätzlich in eine Ehe umgewandelt werden.
Sollten Sie zur Umwandlung Ihrer Lebenspartnerschaft Fragen haben, sind wir gerne bereit, diese zu beantworten.

  • 12,00 EUR Eheurkunde (plus evtl. Kosten für Trauungen am Wochenende)

Kartenzahlung möglich

Gleichgeschlechtliche Ehe, Umwandlung Lebenspartnerschaft https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/321/show
Standesamt
Markt 1 48249 Dülmen
Telefon 02594 12-322
Fax 02594 12-329

Frau

Dingemann

1.35 (1. OG)

02594 12-328
standesamt@duelmen.de

Frau

Wenning

1.34 (1. OG)

02594 12-323
standesamt@duelmen.de

Frau

Stoffle

02594 12-322
standesamt@duelmen.de