Corona-Hinweis
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen! Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.
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Lebenspartnerschaft: Umwandlung
Durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Ehe für Alle) wurde gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit eröffnet, eine gleichgeschlechtliche Ehe mit den gleichen Rechten und Pflichten verschiedengeschlechtlicher Ehen einzugehen.
Neubegündungen von Lebenspartnerschaften sind daher ab den 01.10.2017 in Deutschland nicht mehr möglich.
Dennoch ist die Nachbeurkundung einer Lebenspartnerschaft möglich, die im Ausland begründet wurde.
Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft
Eine begründete und noch bestehende Lebenspartnerschaft kann grundsätzlich in eine Ehe umgewandelt werden.
Sollten Sie zur Umwandlung Ihrer Lebenspartnerschaft Fragen haben, sind wir gerne bereit, diese zu beantworten.
Voraussetzungen
- eine bestehende Lebenspartnerschaft
Unterlagen
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Personalausweis / Reisepass
- erweiterte Meldebescheinigung
Kosten
- 12,00 EUR Eheurkunde (plus evtl. Kosten für Trauungen am Wochenende)
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Dingemann
Tel: 02594 12-328
E-Mail: standesamt@duelmen.de
- Frau Wenning
Tel: 02594 12-323
E-Mail: standesamt@duelmen.de
- Frau Stoffle
Tel: 02594 12-322
E-Mail: standesamt@duelmen.de
Zuständige Organisationseinheit
- Standesamt
Markt 1
48249 Dülmen
E-Mail: standesamt@duelmen.de
Durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Ehe für Alle) wurde gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit eröffnet, eine gleichgeschlechtliche Ehe mit den gleichen Rechten und Pflichten verschiedengeschlechtlicher Ehen einzugehen.
Neubegündungen von Lebenspartnerschaften sind daher ab den 01.10.2017 in Deutschland nicht mehr möglich.
Dennoch ist die Nachbeurkundung einer Lebenspartnerschaft möglich, die im Ausland begründet wurde.
Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft
Eine begründete und noch bestehende Lebenspartnerschaft kann grundsätzlich in eine Ehe umgewandelt werden.
Sollten Sie zur Umwandlung Ihrer Lebenspartnerschaft Fragen haben, sind wir gerne bereit, diese zu beantworten.
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Personalausweis / Reisepass
- erweiterte Meldebescheinigung
- 12,00 EUR Eheurkunde (plus evtl. Kosten für Trauungen am Wochenende)
Frau
Dingemann
1.35 (1. OG)
Frau
Wenning
1.34 (1. OG)
Frau
Stoffle