Corona-Hinweis
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen! Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.
BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Wanderlager § 56 a GewO
Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren und Dienstleistungen zählt zum Reisegewerbe, sodass der Veranstalter während der Veranstaltung eine Reisegewerbekarte mitzuführen hat.
Das Wanderlager muss zwei Wochen vor Beginn angezeigt werden, wenn öffentlich Werbung gemacht wurde.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- formlose Anzeige der Wanderlagerveranstaltung
Kosten
- Die Anzeige der Wanderlagerveranstaltung ist (kostenfrei)
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Dogan Uzar
Sachbearbeitung
Tel: 02594 12-358
E-Mail: d.uzar@duelmen.de
Zuständige Organisationseinheit
- Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt
Markt 1
48249 Dülmen
E-Mail: gewerbe@duelmen.de
Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren und Dienstleistungen zählt zum Reisegewerbe, sodass der Veranstalter während der Veranstaltung eine Reisegewerbekarte mitzuführen hat.
Das Wanderlager muss zwei Wochen vor Beginn angezeigt werden, wenn öffentlich Werbung gemacht wurde.
Rechtsgrundlagen
- formlose Anzeige der Wanderlagerveranstaltung
Herr
Dogan
Uzar
Sachbearbeitung
E.06