Corona-Hinweis

Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen!  Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.

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Wanderlager § 56 a GewO

Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren und Dienstleistungen zählt zum Reisegewerbe, sodass der Veranstalter während der Veranstaltung eine Reisegewerbekarte mitzuführen hat.

Das Wanderlager muss zwei Wochen vor Beginn angezeigt werden, wenn öffentlich Werbung gemacht wurde.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • formlose Anzeige der Wanderlagerveranstaltung

Kosten

  • Die Anzeige der Wanderlagerveranstaltung ist (kostenfrei)

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Wanderlager § 56 a GewO

Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren und Dienstleistungen zählt zum Reisegewerbe, sodass der Veranstalter während der Veranstaltung eine Reisegewerbekarte mitzuführen hat.

Das Wanderlager muss zwei Wochen vor Beginn angezeigt werden, wenn öffentlich Werbung gemacht wurde.

Rechtsgrundlagen

  • formlose Anzeige der Wanderlagerveranstaltung
https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/303/show
Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt
Markt 1 48249 Dülmen
Fax 02594 12-349

Herr

Dogan

Uzar

Sachbearbeitung

E.06

02594 12-358
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