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Reisegewerbe § 55 GewO
Wer im Reisegewerbe selbständig tätig werden möchte benötigt eine Reisegewerbekarte (Erlaubnis).
Wer nicht selbständig im Reisegewerbe tätig werden möchte benötigt eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte der Inhaberin/des Inhabers des Reisegewerbes.
Wer ein solches Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis. Die Reisegewerbekarte ist rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich zu beantragen. Hierbei beachten Sie bitte eine Vorlaufzeit von vier Wochen.
Benötigte Unterlagen
Behördliches Führungszeugnis
Das Führungszeugnis (Belegart 0) können Sie direkt bei der Antragstellung oder im Bürgercenter beantragen.
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Den Auszug können Sie direkt bei der Antragstellung beantragen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohnortes.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes des Wohnortes.
Auszug aus der Schuldnerkartei
Bescheinigung des Insolvenzgerichts derjenigen Amtsgerichte, in denen Sie in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten.
Handelsregisterauszug (juristische Personen)
Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterverzeichnis (juristische Personen)
Nur für den Verkauf von unverpackten Lebensmitteln: Bescheinigung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz (Original u. Kopie) des Gesundheitsamtes.
Für die Beantragung der Reisegewerbekarte nutzen Sie den u. a. Antrag.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Antrag Reisegewerbekarte
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beantragung beim zuständigen Meldeamt oder Online beim Bundesamt für Justiz )
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Beantragung beim zuständigen Meldeamt oder Online beim Bundesamt für Justiz)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Kosten
- Die Gebühr beträgt (zwischen 150,00 und 500,00 EUR) - je nach Verwaltungsaufwand.
Zuständige Organisationseinheit
- Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt
Markt 1
48249 Dülmen
E-Mail: gewerbe@duelmen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Uzar
Sachbearbeitung
Tel: 02594 12-358
E-Mail: d.uzar@duelmen.de
Wer im Reisegewerbe selbständig tätig werden möchte benötigt eine Reisegewerbekarte (Erlaubnis).
Wer nicht selbständig im Reisegewerbe tätig werden möchte benötigt eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte der Inhaberin/des Inhabers des Reisegewerbes.
Wer ein solches Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis. Die Reisegewerbekarte ist rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich zu beantragen. Hierbei beachten Sie bitte eine Vorlaufzeit von vier Wochen.
Benötigte Unterlagen
Behördliches Führungszeugnis
Das Führungszeugnis (Belegart 0) können Sie direkt bei der Antragstellung oder im Bürgercenter beantragen.
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Den Auszug können Sie direkt bei der Antragstellung beantragen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohnortes.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes des Wohnortes.
Auszug aus der Schuldnerkartei
Bescheinigung des Insolvenzgerichts derjenigen Amtsgerichte, in denen Sie in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten.
Handelsregisterauszug (juristische Personen)
Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterverzeichnis (juristische Personen)
Nur für den Verkauf von unverpackten Lebensmitteln: Bescheinigung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz (Original u. Kopie) des Gesundheitsamtes.
Für die Beantragung der Reisegewerbekarte nutzen Sie den u. a. Antrag.
Rechtsgrundlagen
- Antrag Reisegewerbekarte
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beantragung beim zuständigen Meldeamt oder Online beim Bundesamt für Justiz )
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Beantragung beim zuständigen Meldeamt oder Online beim Bundesamt für Justiz)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Herr
Uzar
Sachbearbeitung
E.06