Corona-Hinweis
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen! Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.
BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Reisegewerbe § 55 GewO
Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig, ohne vorherige Bestellung und außerhalb der gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben Waren oder Leistungen feilbietet.
Wer ein solches Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis. Die Reisegewerbekarte ist rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich zu beantragen. Hierbei beachten Sie bitte eine Vorlaufzeit von vier Wochen.
Für die Beantragung der Reisegewerbekarte nutzen Sie den u. a. Antrag.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Antrag Reisegewerbekarte
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beantragung beim zuständigen Meldeamt oder Online beim Bundesamt für Justiz )
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Beantragung beim zuständigen Meldeamt oder Online beim Bundesamt für Justiz)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Kosten
- Die Gebühr beträgt (zwischen 150,00 und 500,00 EUR) - je nach Verwaltungsaufwand.
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Dogan Uzar
Sachbearbeitung
Tel: 02594 12-358
E-Mail: d.uzar@duelmen.de
Zuständige Organisationseinheit
- Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt
Markt 1
48249 Dülmen
E-Mail: gewerbe@duelmen.de
Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig, ohne vorherige Bestellung und außerhalb der gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben Waren oder Leistungen feilbietet.
Wer ein solches Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis. Die Reisegewerbekarte ist rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich zu beantragen. Hierbei beachten Sie bitte eine Vorlaufzeit von vier Wochen.
Für die Beantragung der Reisegewerbekarte nutzen Sie den u. a. Antrag.
Rechtsgrundlagen
- Antrag Reisegewerbekarte
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beantragung beim zuständigen Meldeamt oder Online beim Bundesamt für Justiz )
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Beantragung beim zuständigen Meldeamt oder Online beim Bundesamt für Justiz)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Herr
Dogan
Uzar
Sachbearbeitung
E.06