Corona-Hinweis

Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen!  Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.

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Reisegewerbe § 55 GewO

Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig, ohne vorherige Bestellung und außerhalb der gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben Waren oder Leistungen feilbietet.

Wer ein solches Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis. Die Reisegewerbekarte ist rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich zu beantragen. Hierbei beachten Sie bitte eine Vorlaufzeit von vier Wochen.  

Für die Beantragung der Reisegewerbekarte nutzen Sie den u. a. Antrag.

Rechtsgrundlagen 

Unterlagen

Kosten

  • Die Gebühr beträgt (zwischen 150,00 und 500,00 EUR) - je nach Verwaltungsaufwand.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Reisegewerbe § 55 GewO

Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig, ohne vorherige Bestellung und außerhalb der gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben Waren oder Leistungen feilbietet.

Wer ein solches Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis. Die Reisegewerbekarte ist rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich zu beantragen. Hierbei beachten Sie bitte eine Vorlaufzeit von vier Wochen.  

Für die Beantragung der Reisegewerbekarte nutzen Sie den u. a. Antrag.

Rechtsgrundlagen 

https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/301/show
Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt
Markt 1 48249 Dülmen
Fax 02594 12-349

Herr

Dogan

Uzar

Sachbearbeitung

E.06

02594 12-358
d.uzar@duelmen.de