Corona-Hinweis

Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen!  Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.

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Marktfestsetzung

Bestimmte öffentliche Veranstaltungen müssen nach dem Gewerberecht (§ 69 ff GewO) festgesetzt werden. Darunter fallen Veranstaltungen wie Jahrmärkte und Spezialmärkte.

Rechtsgrundlagen

  • Gewerbeordnung NRW (GewO)
  • Messen (§ 64 GewO)
  • Ausstellungen (§ 65 GewO)
  • Volksfeste (§ 60b GewO)
  • Großmärkte (§ 66 GewO)
  • Wochenmärkte (§ 67 GewO)
  • Spezialmärkte (§ 68 Abs. 1 GewO)
  • Jahrmärkte (§ 68 Abs. 2 GewO)

Unterlagen

  • Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung
  • Angaben zu Waren, Ort, Dauer und Öffnungszeiten
  • Aussteller- und Anbieterverzeichnis
  • Teilnahmebestimmungen
  • Lageplan inkl. Parkplatzkonzeption
  • Plan über Standaufbauten
  • Führungszeugnis für Behörden (Beantragung beim zuständigem Meldeamt oder Online beim Bundesamt für Justiz)
  • Gewerbezentralregisterauszug für Behörden (Beantrgung beim zuständigem Meldeamt oder Online beim Bundesamt für Justiz)
  • Gewerbeanmeldung des Veranstalters
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt des Wohnsitzes/Betriebssitzes

Kosten

  • Festsetzung nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz (§ 69 Absatz 1 Satz 1 und § 69a GewO) (zwischen 50,00 und 3.000,00 EUR)

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Marktfestsetzung

Bestimmte öffentliche Veranstaltungen müssen nach dem Gewerberecht (§ 69 ff GewO) festgesetzt werden. Darunter fallen Veranstaltungen wie Jahrmärkte und Spezialmärkte.

  • Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung
  • Angaben zu Waren, Ort, Dauer und Öffnungszeiten
  • Aussteller- und Anbieterverzeichnis
  • Teilnahmebestimmungen
  • Lageplan inkl. Parkplatzkonzeption
  • Plan über Standaufbauten
  • Führungszeugnis für Behörden (Beantragung beim zuständigem Meldeamt oder Online beim Bundesamt für Justiz)
  • Gewerbezentralregisterauszug für Behörden (Beantrgung beim zuständigem Meldeamt oder Online beim Bundesamt für Justiz)
  • Gewerbeanmeldung des Veranstalters
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt des Wohnsitzes/Betriebssitzes
Spezialmärkte, Jahrmärkte, Jahrmarkt https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/300/show
Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt
Markt 1 48249 Dülmen
Fax 02594 12-349

Herr

Dogan

Uzar

Sachbearbeitung

E.06

02594 12-358
d.uzar@duelmen.de