Corona-Hinweis

Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen!  Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.

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Gaststättenerlaubnis

Die endgültige Gaststättenerlaubnis ermöglicht es Ihnen, Ihre Gaststätte dauerhaft zu betreiben. Sie benötigen jedoch nur dann eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, wenn Sie im Rahmen Ihres Gaststättenbetriebes alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten.

Im Falle der Erlaubnispflicht müssen Sie als Antragssteller/-in die persönliche Zuverlässigkeit erfüllen. 

Der Betrieb einer erlaubnispflichtigen Gaststätte muss rechtzeitig (mindestens vier Wochen) vor Betriebsbeginn beantragt werden.

Zur Klärung detaillierter Fragen empfehlen wir, den Antrag persönlich abzugeben.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Kosten

  • vorläufige Gaststättenerlaubnis (zwischen 100,00 und 250,00 EUR) - je nach Verwaltungsaufwand
  • endgültige Gaststättenerlaubnis (zwischen 400,00 und 1.200,00 EUR) - je nach Verwaltungsaufwand

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Gaststättenerlaubnis

Die endgültige Gaststättenerlaubnis ermöglicht es Ihnen, Ihre Gaststätte dauerhaft zu betreiben. Sie benötigen jedoch nur dann eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, wenn Sie im Rahmen Ihres Gaststättenbetriebes alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten.

Im Falle der Erlaubnispflicht müssen Sie als Antragssteller/-in die persönliche Zuverlässigkeit erfüllen. 

Der Betrieb einer erlaubnispflichtigen Gaststätte muss rechtzeitig (mindestens vier Wochen) vor Betriebsbeginn beantragt werden.

Zur Klärung detaillierter Fragen empfehlen wir, den Antrag persönlich abzugeben.

Rechtsgrundlagen

vorläufige, endgültige https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/287/show
Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt
Markt 1 48249 Dülmen
Fax 02594 12-349

Herr

Dogan

Uzar

Sachbearbeitung

E.06

02594 12-358
d.uzar@duelmen.de