Corona-Hinweis
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen! Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.
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Gestattung nach § 12 GastG
Wann ist eine Erlaubnis nach § 12 GastG zu beantragen?
Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.
Wird also bei einer Veranstaltung vor Ort Alkohol ausgeschänkt, muss eine Erlaubnis beantragt werden.
Hinweis:
Bei alkoholfreien Getränken und / oder zubereiteten Speisen ist keine Gestattung erforderlich!
Wie erhalte ich die Gestattung ?
Eine Gestattung ist nur auf Grund eines Antrages möglich. Sie haben die Möglichkeit, das unten angegebene Formular auszufüllen und mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in per Mail / Post / Fax zu schicken oder den Antrag persönlich abzugeben.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
Kosten
- Gestattung nach § 12 GastG (zwischen 25,00 und 250,00 EUR) - je nach Verwaltungsaufwand.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Anja Gerigk
Sachbearbeitung
Tel: 02594 12-315
E-Mail: gewerbe@duelmen.de
- Frau Eva Prenger-Berninghoff
Sachbearbeitung
Tel: 02594 12-314
E-Mail: gewerbe@duelmen.de
Zuständige Organisationseinheit
- Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt
Markt 1
48249 Dülmen
E-Mail: gewerbe@duelmen.de
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Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.
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Hinweis:
Bei alkoholfreien Getränken und / oder zubereiteten Speisen ist keine Gestattung erforderlich!
Wie erhalte ich die Gestattung ?
Eine Gestattung ist nur auf Grund eines Antrages möglich. Sie haben die Möglichkeit, das unten angegebene Formular auszufüllen und mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in per Mail / Post / Fax zu schicken oder den Antrag persönlich abzugeben.
Rechtsgrundlagen
Alkoholausschank, Veranstaltung, Spezialmarkt, Jahrmarkt, Volksfest, Durchführung Veranstaltung, Schützenfest, Gestattung, Schankerlaubnis, Anrag, Veranstaltungsgenehmigung https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/285/showFrau
Anja
Gerigk
Sachbearbeitung
7
Frau
Eva
Prenger-Berninghoff
Sachbearbeitung
7