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Gestattung nach § 12 GastG

Wann ist eine Erlaubnis nach § 12 GastG zu beantragen?

Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Wird also bei einer Veranstaltung vor Ort Alkohol ausgeschänkt, muss eine Erlaubnis beantragt werden.

Hinweis:
Bei alkoholfreien Getränken und / oder zubereiteten Speisen ist keine Gestattung erforderlich! 

Wie erhalte ich die Gestattung ?

Eine Gestattung ist nur auf Grund eines Antrages möglich. Sie haben die Möglichkeit, das unten angegebene Formular auszufüllen und mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in per Mail / Post / Fax zu schicken oder den Antrag persönlich abzugeben.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Kosten

  • Gestattung nach § 12 GastG (zwischen 25,00 und 250,00 EUR) - je nach Verwaltungsaufwand.

Zuständige Organisationseinheit

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Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Wird also bei einer Veranstaltung vor Ort Alkohol ausgeschänkt, muss eine Erlaubnis beantragt werden.

Hinweis:
Bei alkoholfreien Getränken und / oder zubereiteten Speisen ist keine Gestattung erforderlich! 

Wie erhalte ich die Gestattung ?

Eine Gestattung ist nur auf Grund eines Antrages möglich. Sie haben die Möglichkeit, das unten angegebene Formular auszufüllen und mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in per Mail / Post / Fax zu schicken oder den Antrag persönlich abzugeben.

Rechtsgrundlagen

Alkoholausschank, Veranstaltung, Spezialmarkt, Jahrmarkt, Volksfest, Durchführung Veranstaltung, Schützenfest, Gestattung, Schankerlaubnis, Anrag, Veranstaltungsgenehmigung https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/285/show
Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt
Markt 1 48249 Dülmen
Fax 02594 12-349

Herr

Uzar

Sachbearbeitung

E.06

02594 12-358
d.uzar@duelmen.de