Corona-Hinweis
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen! Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.
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Beteiligungs- und Stiftungsverwaltung und -controlling
Die Stadt Dülmen ist an verschiedenen Unternehmen (wirtschaftlich) beteiligt. Diese Beteiligungen sind zu überwachen und daraus resultierende Rechte wahrzunehmen. Gleiches gilt für Eigengesellschaften/-betriebe, Wohnungsgenossenschaften etc. Hierzu zählen insbesondere die Eigengesellschaft Stadtbetriebe Dülmen GmbH sowie die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen Abwasserwerk und Grundstücksmanagement der Stadt Dülmen.
Die städtischen Beteiligungen sind in einem Beteiligungsbericht, der jährlich fortzuschreiben ist, darzustellen.
Rechtsgrundlagen
- Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
- Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StiftG NRW)
- Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW)
- Betriebssatzung der Stadt Dülmen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasserwerk der Stadt Dülmen
- Betriebssatzung für das Grundstücksmanagement der Stadt Dülmen
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Krunke
Abteilungsleitung
Tel: 02594 12-211
E-Mail: b.krunke@duelmen.de
Zuständige Organisationseinheit
- Haushaltswesen
Markt 1
48249 Dülmen
Die Stadt Dülmen ist an verschiedenen Unternehmen (wirtschaftlich) beteiligt. Diese Beteiligungen sind zu überwachen und daraus resultierende Rechte wahrzunehmen. Gleiches gilt für Eigengesellschaften/-betriebe, Wohnungsgenossenschaften etc. Hierzu zählen insbesondere die Eigengesellschaft Stadtbetriebe Dülmen GmbH sowie die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen Abwasserwerk und Grundstücksmanagement der Stadt Dülmen.
Die städtischen Beteiligungen sind in einem Beteiligungsbericht, der jährlich fortzuschreiben ist, darzustellen.
Rechtsgrundlagen
- Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
- Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StiftG NRW)
- Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW)
- Betriebssatzung der Stadt Dülmen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasserwerk der Stadt Dülmen
- Betriebssatzung für das Grundstücksmanagement der Stadt Dülmen
Herr
Krunke
Abteilungsleitung
81 (3. OG)