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Finanzierungsmanagement
Im Rahmen der Darlehens- und Vermögensverwaltung für die Stadt Dülmen sowie für die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen Abwasserwerk und Grundstücksmanagement der Stadt Dülmen sind Entscheidungen zu treffen, die innerhalb bestimmter Vorgaben eine optimale Verteilung von Schulden und Vermögen bewirken sollen. Im Einzelnen handelt es sich um Fragen der Kreditfinanzierung, kreditähnliche Rechtsgeschäfte und Sonderfinanzierungen, Bewirtschaftung der Schulden, Rücklagenbewirtschaftung und Liquiditätssicherung.
Rechtsgrundlagen
- Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
- Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen – KomHVO NRW)
Zuständige Organisationseinheit
- Haushaltswesen
Markt 1
48249 Dülmen
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Krunke
Abteilungsleitung
Tel: 02594 12-211
E-Mail: b.krunke@duelmen.de
Finanzierungsmanagement Im Rahmen der Darlehens- und Vermögensverwaltung für die Stadt Dülmen sowie für die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen Abwasserwerk und Grundstücksmanagement der Stadt Dülmen sind Entscheidungen zu treffen, die innerhalb bestimmter Vorgaben eine optimale Verteilung von Schulden und Vermögen bewirken sollen. Im Einzelnen handelt es sich um Fragen der Kreditfinanzierung, kreditähnliche Rechtsgeschäfte und Sonderfinanzierungen, Bewirtschaftung der Schulden, Rücklagenbewirtschaftung und Liquiditätssicherung.
Rechtsgrundlagen
- Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
- Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen – KomHVO NRW)
Haushaltswesen
001 Markt 1 48249 Dülmen
Herr
Krunke
Abteilungsleitung
81 (3. OG)
02594 12-211
b.krunke@duelmen.de