Corona-Hinweis
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen! Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.
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Haushalt und Budgetierung
Für jedes Haushaltsjahr stellt die Verwaltung einen Entwurf für den Haushaltsplan/das Budgetbuch auf. Dieser Entwurf wird anschließend den Fachausschüssen der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung vorgelegt. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den städtischen Haushalt abschließend unter Berücksichtigung der Änderungen aus dem vorgeschalteten Beratungsverfahren in den Fachausschüssen.
Der Haushaltsplan/das Budgetbuch ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt Dülmen in dem entsprechenden Haushaltsjahr. Das jeweils aktuelle Budgetbuch sowie die Budgetbücher der vorangegangenen Jahre finden Sie hier.
Nach Ablauf des Haushaltsjahres ist ein Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Die Jahresabschlüsse sowie weitere Finanzdaten der Stadt Dülmen finden Sie hier.
Rechtsgrundlagen
- Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
- Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen – KomHVO NRW)
- Haushaltssatzung der Stadt Dülmen (einschließlich Anlagen)
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Krunke
Abteilungsleitung
Tel: 02594 12-211
E-Mail: b.krunke@duelmen.de
Zuständige Organisationseinheit
- Haushaltswesen
Markt 1
48249 Dülmen
Für jedes Haushaltsjahr stellt die Verwaltung einen Entwurf für den Haushaltsplan/das Budgetbuch auf. Dieser Entwurf wird anschließend den Fachausschüssen der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung vorgelegt. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den städtischen Haushalt abschließend unter Berücksichtigung der Änderungen aus dem vorgeschalteten Beratungsverfahren in den Fachausschüssen.
Der Haushaltsplan/das Budgetbuch ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt Dülmen in dem entsprechenden Haushaltsjahr. Das jeweils aktuelle Budgetbuch sowie die Budgetbücher der vorangegangenen Jahre finden Sie hier.
Nach Ablauf des Haushaltsjahres ist ein Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Die Jahresabschlüsse sowie weitere Finanzdaten der Stadt Dülmen finden Sie hier.
Rechtsgrundlagen
- Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
- Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen – KomHVO NRW)
- Haushaltssatzung der Stadt Dülmen (einschließlich Anlagen)
Herr
Krunke
Abteilungsleitung
81 (3. OG)