Corona-Hinweis
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen! Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.
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Vergnügungssteuer
Wer ist Steuerschuldner?
Steuerschuldner ist der Halter der Apparate (Aufsteller).
In welcher Form wird die Vergnügungssteuer erhoben?
Die Steuer wird als Pauschsteuer erhoben. Die Pauschsteuer für das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten wird nach deren Anzahl erhoben. Bei Geldspielgeräten erfolgt die Besteuerung auf der Basis des Spieleinsatzes.
Weitere Einzelheiten können der derzeit gültigen Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dülmen entnommen werden.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Merfeld
Tel: 02594 12-225
E-Mail: steuern@duelmen.de
Zuständige Organisationseinheit
- Finanzbuchhaltung
Markt 1
48249 Dülmen
E-Mail: finanzbuchhaltung@duelmen.de
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Steuerschuldner ist der Halter der Apparate (Aufsteller).
In welcher Form wird die Vergnügungssteuer erhoben?
Die Steuer wird als Pauschsteuer erhoben. Die Pauschsteuer für das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten wird nach deren Anzahl erhoben. Bei Geldspielgeräten erfolgt die Besteuerung auf der Basis des Spieleinsatzes.
Weitere Einzelheiten können der derzeit gültigen Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dülmen entnommen werden.
Rechtsgrundlagen
https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/249/showFrau
Merfeld
3.04