Corona-Hinweis

Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen!  Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.

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Notfallbetreuung für Kinder (Coronavirus)

Um die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen zu können, müssen die betroffenen Eltern einen Antrag beim Jugendamt der Stadt Dülmen stellen. Mit der Antragstellung ist eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung durch den Arbeitgeber vorzulegen. Das Antragsformular der Stadt Dülmen steht zum Download zur Verfügung und ist über die Einrichtung an die Stadt Dülmen weiterzugeben.
Nach aktuellem Stand gilt für Eltern, die ihre Kinder in der Tagespflege untergebracht haben, das gleiche Verfahren. 

Unterlagen

Weitere Informationen

Zuständige Organisationseinheit

Notfallbetreuung für Kinder (Coronavirus)

Um die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen zu können, müssen die betroffenen Eltern einen Antrag beim Jugendamt der Stadt Dülmen stellen. Mit der Antragstellung ist eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung durch den Arbeitgeber vorzulegen. Das Antragsformular der Stadt Dülmen steht zum Download zur Verfügung und ist über die Einrichtung an die Stadt Dülmen weiterzugeben.
Nach aktuellem Stand gilt für Eltern, die ihre Kinder in der Tagespflege untergebracht haben, das gleiche Verfahren. 

Covid 19, Notbetreuung, Kindertagespflege, Kindertageseinrichtung, Schlüsselpersonengruppen, Angebot, Antrag Notbetrieb https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/23582/show
Kindertagesbetreuung / Familienförderung
Coesfelder Straße 36 48249 Dülmen