Corona-Hinweis

Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen!  Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.

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Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im „Amtsblatt für den Kreis Coesfeld“ vollzogen. Sind Pläne, Karten, Zeichnungen oder sonstige Anlagen Bestandteile einer Rechtsvorschrift oder einer anderen bekannt zu machenden Angelegenheit, kann die Bekanntmachung dieser Teile dadurch ersetzt werden, dass sie an einer bestimmten Stelle der Stadtverwaltung zur Einsicht während der Dienststunden ausgelegt werden.

Die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt sind auch im Internet zu lesen.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im „Amtsblatt für den Kreis Coesfeld“ vollzogen. Sind Pläne, Karten, Zeichnungen oder sonstige Anlagen Bestandteile einer Rechtsvorschrift oder einer anderen bekannt zu machenden Angelegenheit, kann die Bekanntmachung dieser Teile dadurch ersetzt werden, dass sie an einer bestimmten Stelle der Stadtverwaltung zur Einsicht während der Dienststunden ausgelegt werden.

Die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt sind auch im Internet zu lesen.
öffentliche Bekanntmachung, Amtsblatt https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/228/show
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