BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Wahlen: Wählerverzeichnis

Im Wählerverzeichnis sind alle Wahlberechtigten aufgeführt, die zu einem bestimmten Zeitpunkt wahlberechtigt sind. Danach erfolgen Eintragungen in das Wählerverzeichnis von Amts wegen oder auf Antrag. Die genauen Vorgaben sind in den jeweiligen Wahlordnungen genauer benannt.

Am Tag der Wahl erhalten alle Briefwahlvorstände das Wählerverzeichnis. Personen, die Briefwahl beantragt haben, sind mit einem Sperrvermerk gekennzeichnet und dürfen nur noch mit ihrem Wahlschein wählen.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Wahlen: Wählerverzeichnis

Im Wählerverzeichnis sind alle Wahlberechtigten aufgeführt, die zu einem bestimmten Zeitpunkt wahlberechtigt sind. Danach erfolgen Eintragungen in das Wählerverzeichnis von Amts wegen oder auf Antrag. Die genauen Vorgaben sind in den jeweiligen Wahlordnungen genauer benannt.

Am Tag der Wahl erhalten alle Briefwahlvorstände das Wählerverzeichnis. Personen, die Briefwahl beantragt haben, sind mit einem Sperrvermerk gekennzeichnet und dürfen nur noch mit ihrem Wahlschein wählen.

Rechtsgrundlagen

Eintragung Wählerverzeichnis, Unionsbürger, Auslandsdeutsche, Wahlberechtigte, https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/221/show
Organisation und ZVS
Tiberstraße 17 48249 Dülmen
Fax 02594 12-199

Frau

Elea

Lipp

1.01 (1. OG)

02594 12-184
e.lipp@duelmen.de

Frau

Corinna

Wohlert

1.01 (1. OG)

02594 12-189
c.wohlert@duelmen.de