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Wahlen: Beratung von Parteien, Wählergruppen, Wahlbewerbern
Im Zuge der Durchführung der verschiedenen Wahlen berät das Wahlamt der Stadt Parteien, Wählergruppen und Wahlbewerber.
Der Fachbereich hält die Unterlagen und notwendigen Formulare für eine Kandidatur bereit, gibt diese aus und prüft anschließend die eingereichten Wahlvorschläge auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Rechtsgrundlagen
- Europawahlgesetz und Europawahlordnung (EuWG, EuWO)
- Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWahlG, BWO)
- Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWahlG, LWahlO)
- Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), speziell § 28 "Ehrenamt und ehrenamtliche Tätigkeit"
- Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
- Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW, KWahlO NRW)
Voraussetzungen
- Das Wahlamt der Stadt Dülmen berät Parteien, Wählergruppen und Wahlbewerber für die Kommunalwahlen.
- Bei Europa- und Bundestagswahlen werden diese Aufgaben vom Kreis Coesfeld bzw. vom nordrhein-westfälischen Landeswahlleiter vorgenommen.
Unterlagen
- Formular Wahlvorschlag
- Wählbarkeitsbescheinigung
- bei Bedarf: Unterstützungsunterschriften, Erklärung über die Verbindung von Wahlvorschlägen
Parteien und Wählergruppen:
- Protokoll Mitglieder- oder Delegiertenversammlung mit eidesstattlicher Versicherung
- Zustimmungserklärung bzw. Zustimmungserklärung für EU-Bürger
- Vollmacht zur Einreichung der Wahlvorschläge
- Bescheinigung der Parteimitgliedschaft oder Erklärung der Bewerber, dass sie parteilos sind (nur Parteien)
- Wahlanzeige beim Landeswahlleiter innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist (nur Parteien)
Zuständige Organisationseinheit
- Organisation und ZVS
Tiberstraße 17
48249 Dülmen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Elea Lipp
Tel: 02594 12-184
E-Mail: e.lipp@duelmen.de
- Wahlamt
Tel: 02594 12-333
E-Mail: wahlamt@duelmen.de
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Im Zuge der Durchführung der verschiedenen Wahlen berät das Wahlamt der Stadt Parteien, Wählergruppen und Wahlbewerber.
Der Fachbereich hält die Unterlagen und notwendigen Formulare für eine Kandidatur bereit, gibt diese aus und prüft anschließend die eingereichten Wahlvorschläge auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Rechtsgrundlagen
- Europawahlgesetz und Europawahlordnung (EuWG, EuWO)
- Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWahlG, BWO)
- Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWahlG, LWahlO)
- Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), speziell § 28 "Ehrenamt und ehrenamtliche Tätigkeit"
- Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
- Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW, KWahlO NRW)
- Formular Wahlvorschlag
- Wählbarkeitsbescheinigung
- bei Bedarf: Unterstützungsunterschriften, Erklärung über die Verbindung von Wahlvorschlägen
Parteien und Wählergruppen:
- Protokoll Mitglieder- oder Delegiertenversammlung mit eidesstattlicher Versicherung
- Zustimmungserklärung bzw. Zustimmungserklärung für EU-Bürger
- Vollmacht zur Einreichung der Wahlvorschläge
- Bescheinigung der Parteimitgliedschaft oder Erklärung der Bewerber, dass sie parteilos sind (nur Parteien)
- Wahlanzeige beim Landeswahlleiter innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist (nur Parteien)
Organisation und ZVS
001 Tiberstraße 17 48249 Dülmen
Fax 02594 12-199
Frau
Elea
Lipp
1.01 (1. OG)
02594 12-184
e.lipp@duelmen.de
Wahlamt
1.04 (1. OG)
02594 12-333
wahlamt@duelmen.de