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Wahlen: Beratung von Parteien, Wählergruppen, Wahlbewerbern

Im Zuge der Durchführung der verschiedenen Wahlen berät das Wahlamt der Stadt Parteien, Wählergruppen und Wahlbewerber.
Der Fachbereich hält die Unterlagen und notwendigen Formulare für eine Kandidatur bereit, gibt diese aus und prüft anschließend die eingereichten Wahlvorschläge auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

  • Das Wahlamt der Stadt Dülmen berät Parteien, Wählergruppen und Wahlbewerber für die Kommunalwahlen.
  • Bei Europa- und Bundestagswahlen werden diese Aufgaben vom Kreis Coesfeld bzw. vom nordrhein-westfälischen Landeswahlleiter vorgenommen.

Unterlagen

  • Formular Wahlvorschlag
  • Wählbarkeitsbescheinigung
  • bei Bedarf: Unterstützungsunterschriften, Erklärung über die Verbindung von Wahlvorschlägen 


Parteien und Wählergruppen:

  • Protokoll Mitglieder- oder Delegiertenversammlung mit eidesstattlicher Versicherung
  • Zustimmungserklärung bzw. Zustimmungserklärung für EU-Bürger
  • Vollmacht zur Einreichung der Wahlvorschläge
  • Bescheinigung der Parteimitgliedschaft oder Erklärung der Bewerber, dass sie parteilos sind (nur Parteien)
  • Wahlanzeige beim Landeswahlleiter innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist (nur Parteien)

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Wahlen: Beratung von Parteien, Wählergruppen, Wahlbewerbern

Im Zuge der Durchführung der verschiedenen Wahlen berät das Wahlamt der Stadt Parteien, Wählergruppen und Wahlbewerber.
Der Fachbereich hält die Unterlagen und notwendigen Formulare für eine Kandidatur bereit, gibt diese aus und prüft anschließend die eingereichten Wahlvorschläge auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Rechtsgrundlagen

  • Formular Wahlvorschlag
  • Wählbarkeitsbescheinigung
  • bei Bedarf: Unterstützungsunterschriften, Erklärung über die Verbindung von Wahlvorschlägen 


Parteien und Wählergruppen:

  • Protokoll Mitglieder- oder Delegiertenversammlung mit eidesstattlicher Versicherung
  • Zustimmungserklärung bzw. Zustimmungserklärung für EU-Bürger
  • Vollmacht zur Einreichung der Wahlvorschläge
  • Bescheinigung der Parteimitgliedschaft oder Erklärung der Bewerber, dass sie parteilos sind (nur Parteien)
  • Wahlanzeige beim Landeswahlleiter innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist (nur Parteien)
Kandidatur https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/220/show
Organisation und ZVS
Tiberstraße 17 48249 Dülmen
Fax 02594 12-199

Frau

Elea

Lipp

1.01 (1. OG)

02594 12-184
e.lipp@duelmen.de

Wahlamt

1.04 (1. OG)

02594 12-333
wahlamt@duelmen.de