Corona-Hinweis
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen! Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.
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Wahlen: Beratung von Parteien, Wählergruppen, Wahlbewerbern
Im Zuge der Durchführung der verschiedenen Wahlen berät das Wahlamt der Stadt Parteien, Wählergruppen und Wahlbewerber.
Der Fachbereich hält die Unterlagen und notwendigen Formulare für eine Kandidatur bereit, gibt diese aus und prüft anschließend die eingereichten Wahlvorschläge auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Rechtsgrundlagen
- Europawahlgesetz und Europawahlordnung (EuWG, EuWO)
- Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWahlG, BWO)
- Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWahlG, LWahlO)
- Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), speziell § 28 "Ehrenamt und ehrenamtliche Tätigkeit"
- Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
- Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW, KWahlO NRW)
Voraussetzungen
- Das Wahlamt der Stadt Dülmen berät Parteien, Wählergruppen und Wahlbewerber für die Kommunalwahlen.
- Bei Europa- und Bundestagswahlen werden diese Aufgaben vom Kreis Coesfeld bzw. vom nordrhein-westfälischen Landeswahlleiter vorgenommen.
Unterlagen
- Formular Wahlvorschlag
- Wählbarkeitsbescheinigung
- bei Bedarf: Unterstützungsunterschriften, Erklärung über die Verbindung von Wahlvorschlägen
Parteien und Wählergruppen:
- Protokoll Mitglieder- oder Delegiertenversammlung mit eidesstattlicher Versicherung
- Zustimmungserklärung bzw. Zustimmungserklärung für EU-Bürger
- Vollmacht zur Einreichung der Wahlvorschläge
- Bescheinigung der Parteimitgliedschaft oder Erklärung der Bewerber, dass sie parteilos sind (nur Parteien)
- Wahlanzeige beim Landeswahlleiter innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist (nur Parteien)
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Elea Lipp
Tel: 02594 12-184
E-Mail: e.lipp@duelmen.de
- Wahlamt
Tel: 02594 12-333
E-Mail: wahlamt@duelmen.de
Zuständige Organisationseinheit
- Organisation und ZVS
Tiberstraße 17
48249 Dülmen
Verwandte Dienstleistungen
Im Zuge der Durchführung der verschiedenen Wahlen berät das Wahlamt der Stadt Parteien, Wählergruppen und Wahlbewerber.
Der Fachbereich hält die Unterlagen und notwendigen Formulare für eine Kandidatur bereit, gibt diese aus und prüft anschließend die eingereichten Wahlvorschläge auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Rechtsgrundlagen
- Europawahlgesetz und Europawahlordnung (EuWG, EuWO)
- Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWahlG, BWO)
- Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWahlG, LWahlO)
- Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), speziell § 28 "Ehrenamt und ehrenamtliche Tätigkeit"
- Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
- Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW, KWahlO NRW)
- Formular Wahlvorschlag
- Wählbarkeitsbescheinigung
- bei Bedarf: Unterstützungsunterschriften, Erklärung über die Verbindung von Wahlvorschlägen
Parteien und Wählergruppen:
- Protokoll Mitglieder- oder Delegiertenversammlung mit eidesstattlicher Versicherung
- Zustimmungserklärung bzw. Zustimmungserklärung für EU-Bürger
- Vollmacht zur Einreichung der Wahlvorschläge
- Bescheinigung der Parteimitgliedschaft oder Erklärung der Bewerber, dass sie parteilos sind (nur Parteien)
- Wahlanzeige beim Landeswahlleiter innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist (nur Parteien)
Frau
Elea
Lipp
1.01 (1. OG)
Wahlamt
1.04 (1. OG)