Corona-Hinweis

Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen!  Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.

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Versicherungsschadensangelegenheiten

Die Stadt Dülmen ist möglicherweise zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, wenn ihre Beschäftigten fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört oder die Gesundheit Dritter schuldhaft verletzt haben. Darüber hinaus ist die Stadt gegebenenfalls schadensersatzpflichtig, sobald die ihr obliegenden Verkehrssicherungspflichten verletzt wurden.

Sollte Ihnen ein Schaden entstanden sein, melden Sie diesen bitte schriftlich der Stadt Dülmen. Dabei sollten Sie darauf achten, dass Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, etc.) sowie der Tag, der Ort und der Umfang des Schadens genannt werden. Außerdem sollte eine kurze Beschreibung zum Ablauf des Schadens beigefügt werden.

Des Weiteren sollten die voraussichtlichen Kosten für die Schadenbeseitigung eventuell unter Vorlage eines Kostenvoranschlags beziffert werden.

Sobald die Schadensanzeige vorliegt, werden die Unterlagen an die Versicherung der Stadt Dülmen weitergeleitet, die für den weiteren Verlauf der Schadensregulierung zuständig ist.

Rechtsgrundlagen 

Unterlagen

  • schriftliche Anzeige des Schadens mit persönlichen Daten (Name, Adresse, etc.) und Ort, Datum, Umfang und Hergang

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Versicherungsschadensangelegenheiten

Die Stadt Dülmen ist möglicherweise zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, wenn ihre Beschäftigten fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört oder die Gesundheit Dritter schuldhaft verletzt haben. Darüber hinaus ist die Stadt gegebenenfalls schadensersatzpflichtig, sobald die ihr obliegenden Verkehrssicherungspflichten verletzt wurden.

Sollte Ihnen ein Schaden entstanden sein, melden Sie diesen bitte schriftlich der Stadt Dülmen. Dabei sollten Sie darauf achten, dass Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, etc.) sowie der Tag, der Ort und der Umfang des Schadens genannt werden. Außerdem sollte eine kurze Beschreibung zum Ablauf des Schadens beigefügt werden.

Des Weiteren sollten die voraussichtlichen Kosten für die Schadenbeseitigung eventuell unter Vorlage eines Kostenvoranschlags beziffert werden.

Sobald die Schadensanzeige vorliegt, werden die Unterlagen an die Versicherung der Stadt Dülmen weitergeleitet, die für den weiteren Verlauf der Schadensregulierung zuständig ist.

Rechtsgrundlagen 

  • schriftliche Anzeige des Schadens mit persönlichen Daten (Name, Adresse, etc.) und Ort, Datum, Umfang und Hergang
Amtshaftpflicht, Allgemeine Haftpflicht https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/209/show
Organisation und ZVS
Tiberstraße 17 48249 Dülmen
Fax 02594 12-199

Frau

Wilgunde

Terhorst

1.08 (1. OG)

02594 12-183
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