Corona-Hinweis
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen! Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.
BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Versicherungsschadensangelegenheiten
Die Stadt Dülmen ist möglicherweise zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, wenn ihre Beschäftigten fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört oder die Gesundheit Dritter schuldhaft verletzt haben. Darüber hinaus ist die Stadt gegebenenfalls schadensersatzpflichtig, sobald die ihr obliegenden Verkehrssicherungspflichten verletzt wurden.
Sollte Ihnen ein Schaden entstanden sein, melden Sie diesen bitte schriftlich der Stadt Dülmen. Dabei sollten Sie darauf achten, dass Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, etc.) sowie der Tag, der Ort und der Umfang des Schadens genannt werden. Außerdem sollte eine kurze Beschreibung zum Ablauf des Schadens beigefügt werden.
Des Weiteren sollten die voraussichtlichen Kosten für die Schadenbeseitigung eventuell unter Vorlage eines Kostenvoranschlags beziffert werden.
Sobald die Schadensanzeige vorliegt, werden die Unterlagen an die Versicherung der Stadt Dülmen weitergeleitet, die für den weiteren Verlauf der Schadensregulierung zuständig ist.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- schriftliche Anzeige des Schadens mit persönlichen Daten (Name, Adresse, etc.) und Ort, Datum, Umfang und Hergang
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Wilgunde Terhorst
Tel: 02594 12-183
E-Mail: w.terhorst@duelmen.de
Zuständige Organisationseinheit
- Organisation und ZVS
Tiberstraße 17
48249 Dülmen
Die Stadt Dülmen ist möglicherweise zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, wenn ihre Beschäftigten fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört oder die Gesundheit Dritter schuldhaft verletzt haben. Darüber hinaus ist die Stadt gegebenenfalls schadensersatzpflichtig, sobald die ihr obliegenden Verkehrssicherungspflichten verletzt wurden.
Sollte Ihnen ein Schaden entstanden sein, melden Sie diesen bitte schriftlich der Stadt Dülmen. Dabei sollten Sie darauf achten, dass Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, etc.) sowie der Tag, der Ort und der Umfang des Schadens genannt werden. Außerdem sollte eine kurze Beschreibung zum Ablauf des Schadens beigefügt werden.
Des Weiteren sollten die voraussichtlichen Kosten für die Schadenbeseitigung eventuell unter Vorlage eines Kostenvoranschlags beziffert werden.
Sobald die Schadensanzeige vorliegt, werden die Unterlagen an die Versicherung der Stadt Dülmen weitergeleitet, die für den weiteren Verlauf der Schadensregulierung zuständig ist.
Rechtsgrundlagen
- schriftliche Anzeige des Schadens mit persönlichen Daten (Name, Adresse, etc.) und Ort, Datum, Umfang und Hergang
Frau
Wilgunde
Terhorst
1.08 (1. OG)