Corona-Hinweis
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen! Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.
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Wilde Müllkippe
Immer wieder wird Müll illegal in der Natur entsorgt. Hierbei spricht man von den sogenannten wilden Müllkippen. Viele dieser wilden Müllkippen entstehen durch Unwissenheit, da ein Großteil dieses Mülls am Wertstoffhof der Stadt Dülmen entsorgt werden kann.
Das illegale Entsorgen von Müll stellt eine ordnungswidrige Handlung dar und kann mit Verwarnungs- oder Bußgeldern geahndet werden.
Für die Beseitigung einer wilden Müllkippe ist immer die verursachende Person zuständig. Ist diese nicht in der Lage, den Müll zu beseitigen, werden ihr die Kosten der Entsorgung zusätzlich zu der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens in Rechnung gestellt. Wenn die verursachende Person nicht bekannt oder zu ermitteln ist, sind Grundstückseigentümerinnen bzw. Grundstückseigentümer für die Entsorgung zuständig.
Wilde Müllkippen auf öffentlichen (städtischen) Flächen können Sie dem Ordnungsamt melden.
Rechtsgrundlagen
Es hilft Ihnen weiter
- Ordnungsamt
Tel: 02594 12-300
E-Mail: ordnungsamt@duelmen.de
Zuständige Organisationseinheit
- Allgemeines Ordnungsrecht, Bürgerbüro und Standesamt
Markt 1
48249 Dülmen
E-Mail: ordnungsamt@duelmen.de
Immer wieder wird Müll illegal in der Natur entsorgt. Hierbei spricht man von den sogenannten wilden Müllkippen. Viele dieser wilden Müllkippen entstehen durch Unwissenheit, da ein Großteil dieses Mülls am Wertstoffhof der Stadt Dülmen entsorgt werden kann.
Das illegale Entsorgen von Müll stellt eine ordnungswidrige Handlung dar und kann mit Verwarnungs- oder Bußgeldern geahndet werden.
Für die Beseitigung einer wilden Müllkippe ist immer die verursachende Person zuständig. Ist diese nicht in der Lage, den Müll zu beseitigen, werden ihr die Kosten der Entsorgung zusätzlich zu der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens in Rechnung gestellt. Wenn die verursachende Person nicht bekannt oder zu ermitteln ist, sind Grundstückseigentümerinnen bzw. Grundstückseigentümer für die Entsorgung zuständig.
Wilde Müllkippen auf öffentlichen (städtischen) Flächen können Sie dem Ordnungsamt melden.
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