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Fahrzeuge ohne Zulassung melden

Das Abstellen von abgemeldeten Kraftfahrzeugen im öffenltichen Verkehrsraum stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Genehmigungen hierfür werden in der Regel nicht erteilt.

Sollten Sie ein Fahrzeug sehen, das ohne Kennzeichen oder mit abgekraztem Siegel auf öffentlicher Verkehrsfläche steht, können Sie dies dem Ordnungsamt melden.

Zum Mängelmelder

 

Sollten Sie ein Fahrzeug sehen, bei dem die HU/der TÜV abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt.

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Fahrzeuge ohne Zulassung melden

Das Abstellen von abgemeldeten Kraftfahrzeugen im öffenltichen Verkehrsraum stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Genehmigungen hierfür werden in der Regel nicht erteilt.

Sollten Sie ein Fahrzeug sehen, das ohne Kennzeichen oder mit abgekraztem Siegel auf öffentlicher Verkehrsfläche steht, können Sie dies dem Ordnungsamt melden.

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Sollten Sie ein Fahrzeug sehen, bei dem die HU/der TÜV abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt.

Auto, KFZ, Schrott, herrenlos, abgestellt, abgemeldet, Beschwerde https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/20787/show
Parkraumbewirtschaftung (ruhender Verkehr)
Markt 1 48249 Dülmen

Frau

Pfitzenreuter

Sachbearbeitung

1.24 (1. OG)

02594 12-327

Frau

Espeter

Sachbearbeitung

1.24 (1. OG)

02594 12-326
Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt
Markt 1 48249 Dülmen
Fax 02594 12-349

Frau

Pfitzenreuter

Sachbearbeitung

1.24 (1. OG)

02594 12-327

Frau

Espeter

Sachbearbeitung

1.24 (1. OG)

02594 12-326