Corona-Hinweis

Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen!  Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Fahrzeuge ohne Zulassung melden

Das Abstellen von abgemeldeten Kraftfahrzeugen im öffenltichen Verkehrsraum stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Genehmigungen hierfür werden in der Regel nicht erteilt.

Sollten Sie ein Fahrzeug sehen, das ohne Kennzeichen oder mit abgekraztem Siegel auf öffentlicher Verkehrsfläche steht, können Sie dies dem Ordnungsamt melden.

Zum Mängelmelder

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Fahrzeuge ohne Zulassung melden

Das Abstellen von abgemeldeten Kraftfahrzeugen im öffenltichen Verkehrsraum stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Genehmigungen hierfür werden in der Regel nicht erteilt.

Sollten Sie ein Fahrzeug sehen, das ohne Kennzeichen oder mit abgekraztem Siegel auf öffentlicher Verkehrsfläche steht, können Sie dies dem Ordnungsamt melden.

Zum Mängelmelder

Auto, KFZ, Schrott, herrenlos, abgestellt, abgemeldet, Beschwerde https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/20787/show
Allgemeines Ordnungsrecht, Bürgerbüro und Standesamt
Markt 1 48249 Dülmen
Telefon 02594 12-300

Frau

Pfitzenreuter

1.24 (1. OG)

02594 12-327
l.pfitzenreuter@duelmen.de