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Fahrzeuge ohne Zulassung melden
Das Abstellen von abgemeldeten Kraftfahrzeugen im öffenltichen Verkehrsraum stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Genehmigungen hierfür werden in der Regel nicht erteilt.
Sollten Sie ein Fahrzeug sehen, das ohne Kennzeichen oder mit abgekraztem Siegel auf öffentlicher Verkehrsfläche steht, können Sie dies dem Ordnungsamt melden.
Zum Mängelmelder
Sollten Sie ein Fahrzeug sehen, bei dem die HU/der TÜV abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt.
Zuständige Organisationseinheiten
- Parkraumbewirtschaftung (ruhender Verkehr)
Markt 1
48249 Dülmen
E-Mail: parken@duelmen.de
- Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt
Markt 1
48249 Dülmen
E-Mail: gewerbe@duelmen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Pfitzenreuter
Sachbearbeitung
Tel: 02594 12-327
- Frau Espeter
Sachbearbeitung
Tel: 02594 12-326
Das Abstellen von abgemeldeten Kraftfahrzeugen im öffenltichen Verkehrsraum stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Genehmigungen hierfür werden in der Regel nicht erteilt.
Sollten Sie ein Fahrzeug sehen, das ohne Kennzeichen oder mit abgekraztem Siegel auf öffentlicher Verkehrsfläche steht, können Sie dies dem Ordnungsamt melden.
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Sollten Sie ein Fahrzeug sehen, bei dem die HU/der TÜV abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt.
Auto, KFZ, Schrott, herrenlos, abgestellt, abgemeldet, Beschwerde https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/20787/showFrau
Pfitzenreuter
Sachbearbeitung
1.24 (1. OG)
Frau
Espeter
Sachbearbeitung
1.24 (1. OG)
Frau
Pfitzenreuter
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1.24 (1. OG)
Frau
Espeter
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