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Beflaggung
Die Stadt Dülmen beflaggt zu bestimmten Anlässen und Tagen das Rathaus und die Schulen in den Ortsteilen. Die folgenden Tage sind durch die Beflaggungsverordnung NRW vorgeschrieben:
Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und am Volkstrauertag ist halbmast zu flaggen.
Am Europatag und am Tag der Wahl zum Europäischen Parlament soll neben der Bundesflagge und der Landesflagge, soweit möglich, auch die Europaflagge gezeigt werden; dabei ist die Europaflagge an bevorzugter Stelle zu setzen.
- 27. Januar
Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus - 1. Mai
Tag des Friedens und der Völkerversöhnung - 9. Mai
Europatag - 23. Mai
Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (1949) - 17. Juni
Jahrestag des Volksaufstandes in der DDR (1953) - 20. Juli
Jahrestag des Attentats auf Hitler (1944) - 23. August
Erinnerung an die Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen (1946) - 3. Oktober
Tag der Deutschen Einheit - zweiter Sonntag vor dem ersten Advent
Volkstrauertag - die Tage allgemeiner Wahlen
(Wahl zum Europäischen Parlament, zu Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen)
Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und am Volkstrauertag ist halbmast zu flaggen.
Am Europatag und am Tag der Wahl zum Europäischen Parlament soll neben der Bundesflagge und der Landesflagge, soweit möglich, auch die Europaflagge gezeigt werden; dabei ist die Europaflagge an bevorzugter Stelle zu setzen.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Organisationseinheit
- Organisation und ZVS
Tiberstraße 17
48249 Dülmen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Elea Lipp
Tel: 02594 12-184
E-Mail: e.lipp@duelmen.de
- Frau Corinna Wohlert
Tel: 02594 12-189
E-Mail: c.wohlert@duelmen.de
Beflaggung Die Stadt Dülmen beflaggt zu bestimmten Anlässen und Tagen das Rathaus und die Schulen in den Ortsteilen. Die folgenden Tage sind durch die Beflaggungsverordnung NRW vorgeschrieben:
Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und am Volkstrauertag ist halbmast zu flaggen.
Am Europatag und am Tag der Wahl zum Europäischen Parlament soll neben der Bundesflagge und der Landesflagge, soweit möglich, auch die Europaflagge gezeigt werden; dabei ist die Europaflagge an bevorzugter Stelle zu setzen.
- 27. Januar
Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus - 1. Mai
Tag des Friedens und der Völkerversöhnung - 9. Mai
Europatag - 23. Mai
Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (1949) - 17. Juni
Jahrestag des Volksaufstandes in der DDR (1953) - 20. Juli
Jahrestag des Attentats auf Hitler (1944) - 23. August
Erinnerung an die Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen (1946) - 3. Oktober
Tag der Deutschen Einheit - zweiter Sonntag vor dem ersten Advent
Volkstrauertag - die Tage allgemeiner Wahlen
(Wahl zum Europäischen Parlament, zu Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen)
Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und am Volkstrauertag ist halbmast zu flaggen.
Am Europatag und am Tag der Wahl zum Europäischen Parlament soll neben der Bundesflagge und der Landesflagge, soweit möglich, auch die Europaflagge gezeigt werden; dabei ist die Europaflagge an bevorzugter Stelle zu setzen.
Rechtsgrundlagen
Flaggen, Fahnen https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/205/show Organisation und ZVS
001 Tiberstraße 17 48249 Dülmen
Fax 02594 12-199
Frau
Elea
Lipp
1.01 (1. OG)
02594 12-184
e.lipp@duelmen.de
Frau
Corinna
Wohlert
1.01 (1. OG)
02594 12-189
c.wohlert@duelmen.de