Corona-Hinweis
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen! Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.
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Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Entspricht ein Bauvorhaben nicht den Vorschriften des Baurechtes, kann in einigen Fällen die Genehmigungsfähigkeit durch die Eintragung einer Baulast erreicht werden. In den meisten Fällen handelt es sich um die Übernahme von Abstandsflächen, die Sicherung der öffentlich-rechtlichen Erschließung oder den Nachweis von erforderlichen Stellplätzen auf einem anderen Grundstück.
Die Baulast bindet auch die Rechtsnachfolger. Eine Eintragung ins Grundbuch ist nicht erforderlich, häufig jedoch ratsam.
Ob ein Grundstück mit einer Baulast belastet ist, können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde erfahren. Diese Frage kann insbesondere beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks von Bedeutung sein. Das Baulastenverzeichnis wird bei der Bauaufsichtsbehörde geführt und kann bei berechtigtem Interesse hier eingesehen werden.
Ein Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kann unter dem unten stehenden Link gestellt werden.
Unterlagen
https://formulare.duelmen.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/60350e887d75422394515660
Kosten
Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gemäß Tarifstelle 2.5.6.3 bzw 2.5.6.4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gebührenpflichtig. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Grundstücke, für die eine Auskunft erteilt werden soll.
- je Grundstück mit Belastung 50,00 - 150,00 EUR
- ohne Belastung 30,00 EUR
Zuständige Organisationseinheit
- Bauaufsicht und Denkmalschutz
Heinrich-Leggewie-Straße 11
48249 Dülmen
E-Mail: bauaufsicht@duelmen.de
Entspricht ein Bauvorhaben nicht den Vorschriften des Baurechtes, kann in einigen Fällen die Genehmigungsfähigkeit durch die Eintragung einer Baulast erreicht werden. In den meisten Fällen handelt es sich um die Übernahme von Abstandsflächen, die Sicherung der öffentlich-rechtlichen Erschließung oder den Nachweis von erforderlichen Stellplätzen auf einem anderen Grundstück.
Die Baulast bindet auch die Rechtsnachfolger. Eine Eintragung ins Grundbuch ist nicht erforderlich, häufig jedoch ratsam.
Ob ein Grundstück mit einer Baulast belastet ist, können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde erfahren. Diese Frage kann insbesondere beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks von Bedeutung sein. Das Baulastenverzeichnis wird bei der Bauaufsichtsbehörde geführt und kann bei berechtigtem Interesse hier eingesehen werden.
Ein Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kann unter dem unten stehenden Link gestellt werden.
https://formulare.duelmen.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/60350e887d75422394515660
Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gemäß Tarifstelle 2.5.6.3 bzw 2.5.6.4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gebührenpflichtig. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Grundstücke, für die eine Auskunft erteilt werden soll.
- je Grundstück mit Belastung 50,00 - 150,00 EUR
- ohne Belastung 30,00 EUR