Corona-Hinweis
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen! Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.
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Einsichtnahme in Bauakten
Die Baugenehmigung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage sollte zunächst der Eigentümer selbst vorliegen haben. Dieser ist auch für den Nachweis der Genehmigung verantwortlich.
Aber auch die Bauaufsichtsbehörde verfügt in der Regel über Hausakten, der im Dülmener Stadtgebiet errichteten Gebäude.
Akteneinsicht:
Als Grundstückseigentümer können Sie Einsicht in die uns vorliegenden Archivakten nehmen. Andere Interessierte müssen für eine Akteneinsicht eine Vollmacht des Grundstückseigentümers vorlegen oder ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Hierzu nutzen Sie bitten den untenstehenden Link. Die Bauakten werden Ihnen dann über eine Cloud im pdf-Format zur Verfügung gestellt. Einen Link erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung per Mail.
„Die Stadt hat im Bereich der Bauaufsicht bereits einen sehr hohen Digitalisierungsstand. Die Stadt führt die Bauakte hauptsächlich digital. Das wirkt sich positiv auf die Laufzeiten aus.“
GPA Bericht 2021
Da unser Archiv derzeit digitalisiert wird und daher nicht alle Akten direkt verfügbar sind bitten wir um Verständnis, dass die Bereitstellung der Akten bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen kann. Leider kann es ebenfalls in seltenen Fällen vorkommen (z.B. auf Grund des Alters oder der kommunalen Neugliederung), dass auch in unserem Bauarchiv nicht alle Bauakten vorliegen.
Unterlagen
Kosten
- Auskunft aus Altakten (24,00 EUR) - Je angefangener halben Stunde Büroarbeit fällt eine Gebühr von 24,00 EUR an. Hinzu kommt eine Gebühr von 8,00 EUR je angefangener 10 min für die Bereitstellung der Dateien per E-Mail.
Für diese Dienstleistung fallen Gebühren an.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Petra Völker
Tel: 02594 12-651
E-Mail: bauaufsicht@duelmen.de
Zuständige Organisationseinheit
- Bauaufsicht und Denkmalschutz
Heinrich-Leggewie-Straße 11
48249 Dülmen
E-Mail: bauaufsicht@duelmen.de
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Die Baugenehmigung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage sollte zunächst der Eigentümer selbst vorliegen haben. Dieser ist auch für den Nachweis der Genehmigung verantwortlich.
Aber auch die Bauaufsichtsbehörde verfügt in der Regel über Hausakten, der im Dülmener Stadtgebiet errichteten Gebäude.
Akteneinsicht:
Als Grundstückseigentümer können Sie Einsicht in die uns vorliegenden Archivakten nehmen. Andere Interessierte müssen für eine Akteneinsicht eine Vollmacht des Grundstückseigentümers vorlegen oder ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Hierzu nutzen Sie bitten den untenstehenden Link. Die Bauakten werden Ihnen dann über eine Cloud im pdf-Format zur Verfügung gestellt. Einen Link erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung per Mail.
„Die Stadt hat im Bereich der Bauaufsicht bereits einen sehr hohen Digitalisierungsstand. Die Stadt führt die Bauakte hauptsächlich digital. Das wirkt sich positiv auf die Laufzeiten aus.“
GPA Bericht 2021
Da unser Archiv derzeit digitalisiert wird und daher nicht alle Akten direkt verfügbar sind bitten wir um Verständnis, dass die Bereitstellung der Akten bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen kann. Leider kann es ebenfalls in seltenen Fällen vorkommen (z.B. auf Grund des Alters oder der kommunalen Neugliederung), dass auch in unserem Bauarchiv nicht alle Bauakten vorliegen.
Für diese Dienstleistung fallen Gebühren an.
Archivakten, Altakten, Bauakten, Einsichtnahme, Bauaktenarchiv https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/187/showFrau
Petra
Völker
04 (EG)