Corona-Hinweis
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen! Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.
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Sperrmüllabfuhr
Jährlich findet in der 2. Jahreshälfte in Dülmen eine Sperrmüllabfuhr statt. Die Termine werden nicht im Abfuhrkalender, sondern vor Beginn der Straßensammlung in den örtlichen Medien und an dieser Stelle bekannt gegeben. Ferner finden SIe auch weitere Infos über die Social-Media-Kanäle www.facebook.com/StadtDuelmen oder www.instagram.com/stadtduelmen.
Bitte beachten Sie, dass Grundstückseigentümer/-innen bzw. Verursacher/-innen dafür verantwortlich sind, dass liegen gelassene Abfälle nach der Abfuhr möglichst schnell entfernt und Straßen bzw. Gehwege gesäubert werden.
Die Abfuhrbezirke können dem Straßenverzeichnis des aktuellen Abfuhrkalenders entnommen werden. Die Erfahrung der Vergangenheit zeigt, dass bei der Sperrmüllabfuhr immer wieder Gegenstände herausgestellt werden, die nicht als Sperrmüll gelten und daher stehen gelassen werden.
Um eine bessere Verwertung des Sperrmülls zu ermöglichen, bittet die Stadt Dülmen alle Bürger/innen darum, ihre Abfälle nach Sperrmüll und Altholz vorzusortieren und von einander getrennt an der Straße zur Entsorgung bereitzustellen. Es kann vorkommen, dass zunächst nur eine Abfallfraktion abgeholt wird und ein weiteres Fahrzeug später die andere abfährt. Generell sollten die zu entsorgenden Gegenstände geordnet abgestellt und nicht aufgetürmt werden, sodass diese leichter eingeladen werden können und bei der Abholung keine Verletzungsgefahr entsteht.
Aufgrund geänderter gesetzlicher Vorschriften kann die gebietsbezogene Sperrmüllabfuhr in Dülmen zukünftig nur fortgeführt werden, wenn die strikte Trennung und damit bessere Verwertung von Sperrmüll und Altholz erreicht wird.
Sperrmüll
Matratzen, Teppiche, Gartenmöbel (Kunststoff), Sonnenschirme, Werkzeugbänke /-schränke, Kinderwagen, leere Koffer, Couchgarnituren
Altholz
Möbel aus dem Haus wie Schränke, Regale, Kommoden, Tische, Stühle, Bettgestelle
Küchen, Küchenarbeitsplatten und sonstige Inneneinrichtungen
Nicht zum Sperrmüll/Altholz gehören folgende Abfallarten, die somit nicht abgefahren werden:
Fenster und Außentüren, Türzargen
Dachsparren, Lattenzäune, Jägerzäune, Leitungsmasten
Konstruktionshölzer für tragende Teile
mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz
Fußbodenbretter, Holzdielen, Laminatböden, Wand- und Deckenverkleidungen
Abfälle aus Wohnungs- und Gebäuderenovierungen (Tapetenreste, sanitäre Anlagen, Isoliermaterial)
Eisenbahnschwellen
Baumstämme
Autoteile, Autoreifen
Elektrogeräte
Farben / Lacke
Altkleider
Kartonagen aus Papier
Styropor
Alles, was größentechnisch in die Restmülltonne passt (z.B. Kinderspielzeug, Rucksäcke, Reisetaschen)
Das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) verbietet die Mitnahme von Elektroschrott bei der Sperrmüllabfuhr. Auch fliegenden Schrotthändlern/-innen ist die Mitnahme gesetzlich untersagt. Stattdessen kann E-Schrott kostenlos am Dülmener Wertstoffhof abgegeben werden. Zudem kann man E-Schrott auch bei der Firma REMONDIS zur kostenlosen Abholung anmelden (Telefon: 02541 9445-18). Es handelt sich hierbei um Sammeltouren, die ggf. mit Wartezeiten verbunden sind. Die genauen Abholtermine werden den Antragstellern/-innen rechtzeitig mitgeteilt.
Sollte der Sperrmüll auch im Laufe des Folgetages nicht abgefahren worden sein, melden Sie dies bitte umgehend der Stadt Dülmen: Frau Ellertmann, Tel. 02594/12-782
Neben der Straßensammlung haben Sie auch die Möglichkeit, Ihren Sperrmüll kostenlos am Wertstoffhof abzugeben.
Ferner kann man über Remondis eine (kostenpflichtige) Sperrmüllabholung veranlassen: 02541/94450 oder info.coesfeld@remondis.de
Rechtsgrundlagen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Theresa Ellertmann
Tel: 02594 12-782
E-Mail: t.ellertmann@duelmen.de
Zuständige Organisationseinheit
- Bauverwaltung, Gebühren, Beiträge
Heinrich-Leggewie-Straße 13
48249 Dülmen
E-Mail: tiefbau@duelmen.de
Verwandte Dienstleistungen
Jährlich findet in der 2. Jahreshälfte in Dülmen eine Sperrmüllabfuhr statt. Die Termine werden nicht im Abfuhrkalender, sondern vor Beginn der Straßensammlung in den örtlichen Medien und an dieser Stelle bekannt gegeben. Ferner finden SIe auch weitere Infos über die Social-Media-Kanäle www.facebook.com/StadtDuelmen oder www.instagram.com/stadtduelmen.
Bitte beachten Sie, dass Grundstückseigentümer/-innen bzw. Verursacher/-innen dafür verantwortlich sind, dass liegen gelassene Abfälle nach der Abfuhr möglichst schnell entfernt und Straßen bzw. Gehwege gesäubert werden.
Die Abfuhrbezirke können dem Straßenverzeichnis des aktuellen Abfuhrkalenders entnommen werden. Die Erfahrung der Vergangenheit zeigt, dass bei der Sperrmüllabfuhr immer wieder Gegenstände herausgestellt werden, die nicht als Sperrmüll gelten und daher stehen gelassen werden.
Um eine bessere Verwertung des Sperrmülls zu ermöglichen, bittet die Stadt Dülmen alle Bürger/innen darum, ihre Abfälle nach Sperrmüll und Altholz vorzusortieren und von einander getrennt an der Straße zur Entsorgung bereitzustellen. Es kann vorkommen, dass zunächst nur eine Abfallfraktion abgeholt wird und ein weiteres Fahrzeug später die andere abfährt. Generell sollten die zu entsorgenden Gegenstände geordnet abgestellt und nicht aufgetürmt werden, sodass diese leichter eingeladen werden können und bei der Abholung keine Verletzungsgefahr entsteht.
Aufgrund geänderter gesetzlicher Vorschriften kann die gebietsbezogene Sperrmüllabfuhr in Dülmen zukünftig nur fortgeführt werden, wenn die strikte Trennung und damit bessere Verwertung von Sperrmüll und Altholz erreicht wird.
Sperrmüll
Matratzen, Teppiche, Gartenmöbel (Kunststoff), Sonnenschirme, Werkzeugbänke /-schränke, Kinderwagen, leere Koffer, Couchgarnituren
Altholz
Möbel aus dem Haus wie Schränke, Regale, Kommoden, Tische, Stühle, Bettgestelle
Küchen, Küchenarbeitsplatten und sonstige Inneneinrichtungen
Nicht zum Sperrmüll/Altholz gehören folgende Abfallarten, die somit nicht abgefahren werden:
Fenster und Außentüren, Türzargen
Dachsparren, Lattenzäune, Jägerzäune, Leitungsmasten
Konstruktionshölzer für tragende Teile
mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz
Fußbodenbretter, Holzdielen, Laminatböden, Wand- und Deckenverkleidungen
Abfälle aus Wohnungs- und Gebäuderenovierungen (Tapetenreste, sanitäre Anlagen, Isoliermaterial)
Eisenbahnschwellen
Baumstämme
Autoteile, Autoreifen
Elektrogeräte
Farben / Lacke
Altkleider
Kartonagen aus Papier
Styropor
Alles, was größentechnisch in die Restmülltonne passt (z.B. Kinderspielzeug, Rucksäcke, Reisetaschen)
Das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) verbietet die Mitnahme von Elektroschrott bei der Sperrmüllabfuhr. Auch fliegenden Schrotthändlern/-innen ist die Mitnahme gesetzlich untersagt. Stattdessen kann E-Schrott kostenlos am Dülmener Wertstoffhof abgegeben werden. Zudem kann man E-Schrott auch bei der Firma REMONDIS zur kostenlosen Abholung anmelden (Telefon: 02541 9445-18). Es handelt sich hierbei um Sammeltouren, die ggf. mit Wartezeiten verbunden sind. Die genauen Abholtermine werden den Antragstellern/-innen rechtzeitig mitgeteilt.
Sollte der Sperrmüll auch im Laufe des Folgetages nicht abgefahren worden sein, melden Sie dies bitte umgehend der Stadt Dülmen: Frau Ellertmann, Tel. 02594/12-782
Neben der Straßensammlung haben Sie auch die Möglichkeit, Ihren Sperrmüll kostenlos am Wertstoffhof abzugeben.
Ferner kann man über Remondis eine (kostenpflichtige) Sperrmüllabholung veranlassen: 02541/94450 oder info.coesfeld@remondis.de
Rechtsgrundlagen
Abfuhrtermine https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/17550/showFrau
Theresa
Ellertmann
34 (1. OG)