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Bürgerbeteiligung
Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der städtebaulichen Planung ist selbst-verständlicher Bestandteil und Voraussetzung einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist in den Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen (BEBAUUNGS- UND FLÄCHENNUTZUNGSPLÄNE) zudem gesetzlich vorgeschrieben.
Dabei ist in diesen Verfahren die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Regel zweistufig angelegt. Die erste Stufe findet zu Beginn der Planungstätigkeit als sogenannte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Erst nach der Ausarbeitung eines konkreten und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Planentwurfes, schließt sich die zweite Stufe der Beteiligung, die öffentliche Auslegung, an.
Aktuelle Öffentlichkeits-beteiligungen
Dort erhalten Sie außerdem Informationen, zu welchen anderen städtebaulichen Planungen aktuell eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung besteht auch die Möglichkeit, die jeweiligen Planunterlagen während des betreffenden Zeitraumes bei der Abteilung 611 - Verbindliche Bauleitplanung einzusehen und dazu schriftlich Stellung zu nehmen.
Zuständige Organisationseinheiten
- Stadtentwicklung
Heinrich-Leggewie-Straße 13
48249 Dülmen
E-Mail: stadtentwicklung@duelmen.de
- Verbindliche Bauleitplanung
Heinrich-Leggewie-Straße 13
48249 Dülmen
E-Mail: stadtentwicklung@duelmen.de
- Vorbereitende Bauleitplanung
Heinrich-Leggewie-Straße 13
48249 Dülmen
E-Mail: stadtentwicklung@duelmen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Elea Lipp
Tel: 02594 12-184
E-Mail: e.lipp@duelmen.de
- Herr Holger Hofmann
Abteilungsleitung
Tel: 02594 12-611
E-Mail: h.hofmann@duelmen.de
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Dabei ist in diesen Verfahren die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Regel zweistufig angelegt. Die erste Stufe findet zu Beginn der Planungstätigkeit als sogenannte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Erst nach der Ausarbeitung eines konkreten und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Planentwurfes, schließt sich die zweite Stufe der Beteiligung, die öffentliche Auslegung, an.
Aktuelle Öffentlichkeits-beteiligungen
Dort erhalten Sie außerdem Informationen, zu welchen anderen städtebaulichen Planungen aktuell eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung besteht auch die Möglichkeit, die jeweiligen Planunterlagen während des betreffenden Zeitraumes bei der Abteilung 611 - Verbindliche Bauleitplanung einzusehen und dazu schriftlich Stellung zu nehmen.
Frau
Elea
Lipp
1.01 (1. OG)
Herr
Holger
Hofmann
Abteilungsleitung
44 (2. OG)
Frau
Elea
Lipp
1.01 (1. OG)
Herr
Holger
Hofmann
Abteilungsleitung
44 (2. OG)
Frau
Elea
Lipp
1.01 (1. OG)
Herr
Holger
Hofmann
Abteilungsleitung
44 (2. OG)