Corona-Hinweis

Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen!  Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.

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Unterstützung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

Hilfeleistungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Seit dem Jahr 2015 flüchten vermehrt minderjährige Jugendliche aus Asien und Afrika aus den unterschiedlichsten Ländern nach Europa, weil ihr Leben und/oder ihre Existenz in ihren Herkunftsländern massiv bedroht sind.

Nach Aufgriff durch eine örtliche Behörde wird der unbegleitete minderjährige Jugendliche durch den zuständigen Sozialpädagogen des Jugendamtes der Stadt Dülmen in einer adäquaten Jugendhilfeeinrichtung untergebracht, in der er entsprechend versorgt und betreut wird. Anschließend wird der konkrete persönliche Hilfebedarf seitens des Jugendamtes geprüft und ggf. werden zusätzliche Hilfeleistungen nach SGB VIII gewährt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Rechtsgrundlagen:

Weitere Informationen

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Zuständige Organisationseinheit

Unterstützung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

Hilfeleistungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Seit dem Jahr 2015 flüchten vermehrt minderjährige Jugendliche aus Asien und Afrika aus den unterschiedlichsten Ländern nach Europa, weil ihr Leben und/oder ihre Existenz in ihren Herkunftsländern massiv bedroht sind.

Nach Aufgriff durch eine örtliche Behörde wird der unbegleitete minderjährige Jugendliche durch den zuständigen Sozialpädagogen des Jugendamtes der Stadt Dülmen in einer adäquaten Jugendhilfeeinrichtung untergebracht, in der er entsprechend versorgt und betreut wird. Anschließend wird der konkrete persönliche Hilfebedarf seitens des Jugendamtes geprüft und ggf. werden zusätzliche Hilfeleistungen nach SGB VIII gewährt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Rechtsgrundlagen:

minderjährige Flüchtlinge, UmF, UmA https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/15082/show
Allgemeiner Sozialer Dienst
Coesfelder Straße 36 48249 Dülmen
Telefon 02594 12-0
Fax 02594 12-549

Herr

Brauner

77

02594 12-530
a.brauner@duelmen.de