Corona-Hinweis
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen! Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.
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Unterstützung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
Hilfeleistungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Seit dem Jahr 2015 flüchten vermehrt minderjährige Jugendliche aus Asien und Afrika aus den unterschiedlichsten Ländern nach Europa, weil ihr Leben und/oder ihre Existenz in ihren Herkunftsländern massiv bedroht sind.
Nach Aufgriff durch eine örtliche Behörde wird der unbegleitete minderjährige Jugendliche durch den zuständigen Sozialpädagogen des Jugendamtes der Stadt Dülmen in einer adäquaten Jugendhilfeeinrichtung untergebracht, in der er entsprechend versorgt und betreut wird. Anschließend wird der konkrete persönliche Hilfebedarf seitens des Jugendamtes geprüft und ggf. werden zusätzliche Hilfeleistungen nach SGB VIII gewährt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Rechtsgrundlagen:
Weitere Informationen
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Brauner
Tel: 02594 12-530
E-Mail: a.brauner@duelmen.de
Zuständige Organisationseinheit
- Allgemeiner Sozialer Dienst
Coesfelder Straße 36
48249 Dülmen
E-Mail: familienhilfe@duelmen.de
Hilfeleistungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Seit dem Jahr 2015 flüchten vermehrt minderjährige Jugendliche aus Asien und Afrika aus den unterschiedlichsten Ländern nach Europa, weil ihr Leben und/oder ihre Existenz in ihren Herkunftsländern massiv bedroht sind.
Nach Aufgriff durch eine örtliche Behörde wird der unbegleitete minderjährige Jugendliche durch den zuständigen Sozialpädagogen des Jugendamtes der Stadt Dülmen in einer adäquaten Jugendhilfeeinrichtung untergebracht, in der er entsprechend versorgt und betreut wird. Anschließend wird der konkrete persönliche Hilfebedarf seitens des Jugendamtes geprüft und ggf. werden zusätzliche Hilfeleistungen nach SGB VIII gewährt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Rechtsgrundlagen:
minderjährige Flüchtlinge, UmF, UmA https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/15082/showHerr
Brauner
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