Corona-Hinweis
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen! Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.
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Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Was ist Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen?
Rehabilitationsmaßnahmen der Eingliederungshilfe sollen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft von jungen Menschen mit seelischer Behinderung fördern.
Der Anspruch ist gesetzlich geregelt und im Wesentlichen an zwei Voraussetzungen gebunden:
- Abweichung der seelischen Gesundheit von dem für das entsprechende Lebensalter typischen Zustand, die länger als 6 Monate andauert (Feststellung durch einen Facharzt oder Therapeuten) und
- mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartende Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Gerne stehen wir Ihnen für ein Erstberatungsgespräch nach telefonischer Terminvereinbarung zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen:
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Nanni
Tel: 02594 12-558
E-Mail: h.nanni@duelmen.de
- Frau Wessolleck
Tel: 02594 12-557
E-Mail: k.wessolleck@duelmen.de
- Frau Himmelberg
Tel: 02594 12-559
E-Mail: s.himmelberg@duelmen.de
- Frau Berse
Tel: 02594 12-952
E-Mail: c.berse@duelmen.de
Zuständige Organisationseinheit
- Allgemeiner Sozialer Dienst
Coesfelder Straße 36
48249 Dülmen
E-Mail: familienhilfe@duelmen.de
Was ist Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen?
Rehabilitationsmaßnahmen der Eingliederungshilfe sollen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft von jungen Menschen mit seelischer Behinderung fördern.
Der Anspruch ist gesetzlich geregelt und im Wesentlichen an zwei Voraussetzungen gebunden:
- Abweichung der seelischen Gesundheit von dem für das entsprechende Lebensalter typischen Zustand, die länger als 6 Monate andauert (Feststellung durch einen Facharzt oder Therapeuten) und
- mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartende Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Gerne stehen wir Ihnen für ein Erstberatungsgespräch nach telefonischer Terminvereinbarung zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen:
Schulassistenz, Seelische Behinderung, Behinderung https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/15081/showFrau
Nanni
74
Frau
Wessolleck
62
Frau
Himmelberg
73
Frau
Berse
73